Laut Landgericht Lübeck stellt Fardeen A. eine Gefahr für die Allgemeinheit da. Der Zahnarzt aus Glinde hatte im Januar seine beiden Kinder im Zustand der Schuldunfähigkeit mit einem Messer getötet.
Glinde/Lübeck. Fardeen A. muss auf unbestimmte Zeit in der Psychiatrie bleiben. Das haben die Richter der I. Großen Strafkammer am Lübecker Landgericht am Dienstag angeordnet. Das Gericht geht davon aus, dass der Mann, der in Glinde seine Kinder im religiösen Wahn getötet hat, unter einer schweren seelischen Störung leide und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.
„Wir haben es hier mit einer unfassbaren Tat zu tun“, sagt Christian Singelmann, Vorsitzender der Kammer: „Ein Vater tötet seine Kinder, von denen er sagt, dass er sie über alles liebt.“ Doch von Reue, Schuldeingeständnissen oder gar Trauer sei bei dem 39-Jährigen während des gesamten Prozesses nichts zu erkennen gewesen, fasst der Richter in seiner Urteilsbegründung zusammen. Fardeen A. verfolgt diese Worte mit gesenkten Kopf. Kein einziges Mal blickt der Mann mit den kurzen, glanzlosen schwarzen Haaren auf.
„Dass wir es hier mit einem heimtückischen Mord zu tun haben, steht außer Frage“, sagt Singelmann. A. habe ein lückenloses Geständnis abgelegt. Doch darum ging es nicht in dem Unterbringungsverfahren gegen den Zahnarzt aus Glinde. „Der Schwerpunkt lag auf der Frage, ob der Angeklagte für diese Tat auch verantwortlich gemacht werden kann“, so Singelmann, der von einem komplizierten Krankheitsbild spricht und von Schuldunfähigkeit.
Offen blieb dabei die Frage, wie es zu der Wesensänderung von A. gekommen war. Der in Afghanistan geborene Mann kommt bereits als kleines Kind nach Deutschland. Er lebt mit seiner Familie in Wuppertal, macht dort sein Abitur, leistet seinen Zivildienst in einer evangelischen Gemeinde ab und studiert Zahnmedizin. 2002 heiratet er eine ebenfalls aus Afghanistan stammende, neun Jahre jüngere Frau.
In einem Urlaub in Dubai beschäftigt sich Fardeen A. mit dem Islam
„Beide führen ein der westlichen Kultur entsprechendes Leben“, so der Richter. 2007 kommt Elias zur Welt, zwei Jahre später Celine. Damals hat Fardeen A. eine Zahnarztpraxis in Hamburg-Bergedorf übernommen. Religion spielt zu dieser Zeit und in den kommenden Jahren keinerlei Rolle. Bis zu einem Urlaub im Dezember 2013. Die Familie reist nach Dubai. Während die 30-Jährige und die Kinder den Urlaub in dem Fünf-Sterne-Resort genießen, beginnt Fardeen A., sich plötzlich mit dem Islam zu beschäftigen. Er fängt an, den Koran zu lesen, besucht regelmäßig eine Moschee und kauft sich ein typisches arabisches Gewand.
„Während dieses Urlaubs und danach war der Angeklagte völlig verändert“, sagt Christian Singelmann. A., der zuvor bei Feiern Alkohol trank, schüttet daheim in Glinde plötzlich sämtlichen Alkohol weg, hört mit dem Rauchen auf. Buddha-Figuren, die im Garten als Dekoration stehen, köpft der Zahnarzt. Alle Engelsfiguren in seiner Praxis wandern in den Müll.
Fardeen A. geht jetzt regelmäßig in die Moschee zum Beten, selbst der Praxisbetrieb wird dafür eingeschränkt. Er wird immer radikaler in seinem Glauben, spricht immer öfter vom jüngsten Gericht und dass alle davor Angst haben sollten. Und dass die Familie seiner Frau die Kinder verdorben habe. Beispielsweise werde seine vierjährige Tochter „für den Puff vorbereitet“.
Kurz vor dem Doppelmord will A. mit Gott gesprochen haben
Am 23. Januar kommen gegen 20 Uhr überraschend seine Schwiegereltern zu Besuch in das schmucke Einfamilienhaus in Glinde. Als sich A. mit dem Vater unterhält, fällt ihnen die Schwiegermutter ins Wort. „Das war das Todesurteil für die Kinder“, wertet Richter Singelmann die Situation und spricht von „Entmannung“. Noch am selben Abend bekommt A. Wahnvorstellungen. Mitten in der Nacht steht er am Ehebett, in dem seine Frau schläft, und zittert am ganzen Körper. Er erzählt seiner Frau, dass er jemanden gesehen und mit Gott gesprochen habe. Die Frau nimmt ihn in den Arm und glaubt, er habe schlecht geträumt.
Als um 6 Uhr der Wecker klingelt, geht die Frau ins Badezimmer. Fardeen A. zieht sein arabisches Gewand an, geht in die Küche und nimmt ein Messer. Die Klinge ist 17 Zentimeter lang. Er schärft es, geht ins Kinderzimmer und schneidet zuerst dem Sechsjährigen und danach der vier Jahre alten Schwester die Kehlen durch. Die Gerichtsmedizin wird später feststellen, dass beide verblutet sind.
Anschließend ruft er bei der Polizei an, wünscht den Beamten einen „schönen guten Morgen“, nennt seinen Namen und seine Adresse und sagt, dass er gerade seine Kinder getötet habe. Als die Polizei eintrifft, kommt die Frau gerade aus dem Badezimmer, Fardeen A. legt sich im Flur auf den Boden und lässt sich widerstandslos festnehmen. Seiner Frau ruft er noch zu: Sie solle geprüft werden und standhaft bleiben.
Laut dem Anwalt der Frau, die als Nebenklägerin auftritt, sei die Mutter bis heute höchst traumatisiert. „Sie hat das Haus seit der Tat nicht mehr betreten“, so der Anwalt Hubert Schmid, der bei Fardeen A. von einem verrückten, aber nicht dummen Mann spricht.
Wann und ob Fardeen A. jemals die geschlossene Psychiatrie wieder verlassen wird, ist unklar. Denn bisher lässt sich der Mann nicht behandeln, und ein Sachverständiger geht davon aus, dass mit weiteren wahnhaften Taten, ja sogar mit Tötungen zu rechnen sei. In regelmäßigen Abständen werden nun Gutachten erstellt. Der Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt – zum Schutz des Angeklagten.