Zwei von drei weiblichen Gewaltopfern müssen die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses Stormarn abweisen. Frauen, die ohne die Zufluchtsmöglichkeit in der Gewalt verbleiben. Ein unzumutbarer Zustand.
Zwei von drei weiblichen Gewaltopfern müssen die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses Stormarn abweisen. Es sind Frauen, die zu Hause meist täglich misshandelt werden. Frauen, die ohne die Zufluchtsmöglichkeit in der Gewalt verbleiben. Ein unzumutbarer Zustand. Wie Eltern berechtigterweise einen Anspruch auf einen Kita-Platz für ihren Nachwuchs haben, sollten auch Frauen (und gegebenenfalls Männer) einen Rechtsanspruch auf eine Zufluchtsmöglichkeit haben.
Wie dringend nötig dieses Angebot wäre, zeigt zum einen eine Studie der Bundesregierung. Ihr Ergebnis: Jede vierte Frau hat in Deutschland mindestens einmal Gewalt von ihrem (Ex-)Partner erfahren. Erschreckender noch ist die 2012 eingeführte Auswertung zum Opfer-Täter-Verhältnis des Bundeskriminalamtes. Dabei kam heraus, dass bei jedem zweiten Tötungsdelikt mit weiblichen Opfern der (Ex-)Partner als Täter ermittelt wurde.
Die Kosten für einen Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz würden den Haushalt der Kommunen, der Länder oder des Bunds zudem nicht übermäßig belasten. Nach dem Ausbau der Häuser blieben die Unterhaltskosten des Wohnraums und das Gehalt der Betreuerinnen. Den Lebensunterhalt bestreiten die Frauen alleine oder werden aus anderen Töpfen wie Hartz IV versorgt. Der Nutzen und die Nachhaltigkeit aber sind immens. Denn ein Großteil der Frauen und ihre Kinder starten dank des Angebots in ein gewaltfreies Leben.