Kinder, deren Familien von Hartz IV leben, Kinderzuschlag erhalten oder Wohngeldanspruch haben, können sich das Freibad-Vergnügen nicht leisten. Der Deutsche Kinderschutzbund fordert zum Spenden auf.

Bargteheide. In zwei Monaten öffnet das Bargteheider Freibad. Insbesondere Kinder und Jugendliche freuen sich darauf. Aber nicht alle können sich den Eintritt leisten. Um auch Kindern, deren Familien von Hartz IV leben, Kinderzuschlag erhalten oder Wohngeldanspruch haben, das Freibad-Vergnügen zu ermöglichen, appelliert der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) zu spenden.

„Die Worte Sommer und Freibad rufen bei vielen Erwachsenen gute Erinnerungen an ihre Kindheit wach“, sagt Ingo Loeding, DKSB-Geschäftsführer in Stormarn. „Die Zeit im Schwimmbad ist auch Jahrzehnte später noch lebendig. Sie steht für Spaß, Freundschaft, Bewegung und frische Luft.“ Deswegen sei es so sinnvoll, allen Kindern diese Möglichkeit zu eröffnen.

„Die Hartz-IV-Regelsätze sehen solche Ausgaben nicht vor“, sagt Loeding. Allein in Bargteheide und den Gemeinden des Amtes Bargteheide-Land lebten mehr als 300 Kinder von Hartz IV – und ungefähr noch einmal so viele, die nur wenig mehr Geld zur Verfügung hätten. Loeding: „Jede Hilfe, die ein Stück Normalität ermöglicht, ist gut.“

In den vergangenen Jahren habe vielen Kindern und Familien dank der Spenden der Besuch des Freibads ermöglicht werden können. Eine Kindersaisonkarte ist zum Frühbucherpreis noch bis zum 15. März für 36 Euro zu haben, eine Familienkarte für ermäßigte 110 Euro. Loeding: „Aber auch Spenden in jeder anderen Höhe sind willkommen.“ Spenden können mit dem Stichwort „Freibad“ auf das Konto mit der IBAN-Nummer DE50 2135 2240 0130 0083 54 des Deutschen Kinderschutzbundes bei der Sparkasse Holstein überwiesen werden.