Die Stadt will so die Kosten für diese Leistungen decken. Alle Parteien außer der Wählergemeinschaft WAB billigen Vorlage im Finanzausschuss. Die Stadtverordneten entschieden am 27. Januar.
Ahrensburg. Ahrensburgs Finanzausschuss hat mit deutlicher Mehrheit empfohlen, die Verwaltungsgebühren der Stadt zu erhöhen. So sollen beispielsweise Beglaubigungen, Bescheinigungen und Zeugnisse künftig fünf statt 2,50 Euro kosten. Der Vorschlag der Verwaltung wurde mit den Stimmen der CDU, SPD, FDP und der Grünen angenommen. Nur die Wählergemeinschaft WAB stimmte dagegen.
Stadtkämmerer Horst Kienel sagte, Ahrensburg erziele durch die Erhöhung Mehreinnahmen von rund 20.000 Euro. Gegenwärtig machten die Gebühren bis zu 25.000 Euro aus. Laut Vorlage hat sich das Rathaus bei den Erhöhungen zum einen an den Berechnungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement orientiert. Diese zielen darauf, dass die Kosten der Leistungen gedeckt werden.
Darüber hinaus wurde laut Vorlage berücksichtigt, ob der Antragsteller durch die jeweilige Amtshandlung einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt oder nicht. Deshalb sei beispielsweise der Ersatz einer verloren gegangenen oder unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarke nicht erhöht worden. Diese Leistung kostet nach wie vor fünf Euro. Von der Löschungsbewilligung für das Grundbuch habe der Antragsteller hingegen einen wirtschaftlichen Vorteil, da der Wert des Grundstücks steige. Die Ausstellung dieser Bescheinung, nach der das Grundstück nicht mehr als Kreditsicherheit dient, soll statt 15 bald 50 Euro kosten.
„Nachdem die Stadt gerade den Grundsteuerhebesatz auf 350 Prozent erhöht hat, sollen die Bürger von weiteren Steuer- oder Gebührenerhöhungen verschont bleiben“, begründete Peter Egan von der WAB seine Ablehnung. Auch wenn die Gebühren zuletzt 2009 erhöht worden seien, seien Steigerungen von 100 Prozent oder mehr nicht akzeptabel.
Christian Conring (CDU), Vorsitzende des Finanzausschusses, sagte dem Abendblatt, die Argumentation der WAB sei nicht konsequent. „Die Grundsteuer trifft alle, während die Erhöhungen der Gebühren nur die in Kauf nehmen müssen, die einen wirtschaftlichen Vorteil von den Leistungen haben.“ So argumentiert auch Achim Reuber (SPD), der darüber hinaus meint: „Die bisherigen Sätze hätten schon vorher angepasst werden sollen.“ FDP-Fraktionschef Thomas Bellizzi ergänzt: „Die Gebühren liegen im Allgemeinen in Bereichen, die für jeden zu verkraften sind.“ Dirk Langbehn von den Grünen kann all dem zustimmen, hätte sich aber gewünscht, dass die Erhöhungen bei einigen Posten detailliert begründet worden wären.
„Im übrigen haben Vergleiche mit anderen Städten ergeben, dass die vorgeschlagenen Sätze in etwa auf gleichem Niveau liegen“, heißt es in dem Antrag weiter. Es wird allerdings nicht genannt, welche anderen Städte zum Vergleich herangezogen wurden.
In den nach Ahrensburg größten Städten Stormarns gelten Gebühren, die oft höher liegen als in der Schlossstadt, nach der Erhöhung aber deutlich darunter ausfallen dürften. So nimmt Bad Oldesloe seit 2007 für eine Löschungsbewilligung 35 Euro. In Reinbek kostet diese seit 2005, dem Jahr der bislang letzten Anpassung, 18 Euro. Für Beglaubigungen werden in beiden Städten drei Euro verlangt. Bescheinigungen zu Beleihungszwecken bei Kreditinstituten sollen in Ahrensburg künftig bei Einfamilienhäusern 50 statt 7,50 Euro und bei Mehrfamilienhäusern 100 statt 10 Euro kosten. In Reinbek werden dafür pro Gebäude 15,50 verlangt, in Bad Oldesloe 15 Euro. Über die Empfehlung stimmen die Stadtverordneten am 27. Januar ab.