Nach Urteil des Bundesgerichtshofs können vor allem Gemeinden im Norden des Kreises ihre Versorgung mit Elektrizität nun nicht auf die Vereinigten Stadtwerke umstellen.
Ahrensburg. Das Bestreben vieler Kommunen, ihre Stromversorgung von der E.on-Tocher Schleswig-Holstein Netz AG auf die Vereinigten Stadtwerke (VSG) umzustellen, ist gescheitert. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied in letzter Instanz, dass die Netz AG nicht gesetzlich gezwungen werden kann, ihre Versorgungsleitungen und -anlagen im Gebiet an die VSG zu veräußern. Dieses Urteil, das die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt, betrifft sämtliche Gemeinden in den Ämtern Nordstormarn sowie Oldesloe- und Bargteheide-Land und zudem die Gemeinden Siek und Trittau.
Stellvertretend für sie und für viele Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg hatten die Stadt Heiligenhafen und die lauenburgischen Ämter Sandesneben-Nusse und Berkenthin das Verfahren geführt. Auch sie hatten die Wegerechte in einem Auswahlverfahren an die VSG gegeben. Das bedeutet: Die Stadtwerke sollten gegen eine Gebühr, die nach einer überall und für jeden Bewerber geltenden Formel errechnet wird, gewissermaßen einen unter- wie überirdischen Teil der gemeindeeigenen Wege und Straßen nutzen können, in denen die Stromkabel verlegt sind und Anlagen für die Vorsorgung stehen. Problem nur: Die Kabel und anderen Teile des Netzes wie etwa Umspannwerke gehören der E.on-Tochter, mit der sich die Stadtwerke auf einen Verkauf einigen mussten. Und das schlug fehl.
Der Bundesgerichtshof hält das Vergabeverfahren für nicht rechtmäßig
Laut Ove Struck, Pressesprecher der Netz AG, stritten sich die Firmen nicht nur über den Preis, sondern auch über den Umfang der Anlagen, die übereignet werden sollten. Dritter Knackpunkt sei eine kartellrechtliche Vorgabe des Energiewirtschaftsgesetzes gewesen. Demnach müssen die Kommunen für eine „möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung mit Elektrizität und Gas“ sorgen. Darauf bezog sich der Konzern auch in der Klage, die von der VSG angestrengt worden war – eineinhalb Jahre, nachdem die VSG die Verträge mit den Kommunen abgeschlossen habe, wie Marius Lembicz, Geschäftsführer der VSG-Netz, sagt. Der Bundesgerichtshof monierte nun, dass sich in dem Verfahren der Kommunen zur Vergabe der Wegerechte 70 von 170 Punkten auf das Geschäftsmodell einer kommunalen Beteiligung an der Netzgesellschaft beziehen. Bei der Auswahl seinen die finanziellen Interessen der Gemeinden zu stark berücksichtigt worden.
Die Netz AG sagt zu dem Urteil, ihr sei „weiterhin an gemeinsamen Lösungen, auch im Sinne der Energiewende, mit den Kommunen gelegen“ und lädt zur Wiederaufnahme der Gespräche. Lembicz fragt: „Worüber sollen wir jetzt noch sprechen?“ Die VSG hätte gern vor dem Urteil darüber gesprochen. Den Kommunen bleibe nun nichts anderes mehr übrig, als ein neues Auswahlverfahren auszurufen.
Das kostet nach Angaben Herbert Sczechs, Vorsteher des Amtes Bargteheide-Land, bis zu 10.000 Euro. Wer das Wegerecht erhalte, werde dann wohl erst Mitte bis Ende 2015 entschieden. Sczech: „Trotzdem sollten sich aber die VSG und die Netz AG zu Gesprächen zusammensetzen.“