Im Disziplinarverfahren gegen den Ahrensburger Ruhestandsgeistlichen wurden zwei Kammern wegen Befangenheit abgelehnt. Jetzt warten die Beteiligten auf eine Entscheidung der höheren Instanz.
Ahrensburg. Das Disziplinarverfahren gegen den Ahrensburger Pastor im Ruhestand Friedrich Hasselmann im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal ist noch immer nicht entschieden. Mittlerweile beschäftigt sich der Kirchengerichtshof Hannover mit dem Fall, weil beide Disziplinarkammern der zuständigen Nordkirche nicht beschlussfähig sind: Das Landeskirchenamt hatte die erste Kammer wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Hasselmanns Anwalt Heinz Wagner akzeptiert nun die Ersatzkammer nicht, der Jurist konstatiert seinerseits Befangenheit.
Bereits im Sommer 2010 hatte die evangelische Landeskirche das Disziplinarverfahren gegen Hasselmann angestrengt. Ziel war es, ihn wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal zu suspendieren. Die Disziplinarkammer des Kirchengerichts unter Vorsitz des Reinbeker Amtsgerichtsdirektors Bernd Wrobel stellte das Verfahren im November 2012 ein, ohne die Zeugen gehört zu haben.
Das Landeskirchenamt lehnte die Richter aus Besorgnis der Befangenheit ab. Die gesamte Kammer trat zurück Die Ersatzkammer war gefordert. Aber auch ihr Vorsitzender Wolf Reinhard Wrege trat zurück. Die Landeskirche setzte für ihn Richter Kai Schröder ein – ein Unding für Hasselmanns Anwalt. Die Kirche sei Partei und könne den Vorsitzenden nicht berufen. Nun muss Hannover entscheiden.