Kirchengericht hebt Einstellung des Verfahrens gegen den Ahrensburger Ruhestandsgeistlichen auf
Ahrensburg. Das Verfahren gegen den Ahrensburger Ruhestandsgeistlichen Friedrich Hasselmann soll wieder eröffnet werden. Das hat das Kirchengericht Hasselmanns Anwalt Heinz Wagner mitgeteilt. Die Einstellung des Verfahrens, die der Reinbeker Amtsgerichtsdirektor Bernd Wrobel als Vorsitzender der Disziplinarkammer im November 2012 beschlossen hatte, werde aufgehoben. Alle fünf Richter der Disziplinarkammer seien wegen der Sorge der Befangenheit abgelehnt worden. Am 28. Juni könnte die mündliche Verhandlung fortgesetzt werden.
"Ich bin entsetzt. Das ist eine Willkürentscheidung", sagt Hasselmanns Anwalt. Die Ablehnung der Richter verstoße gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Selbst bei einem Rechtsfehler gebe es keine Grundlage für die Besorgnis der Befangenheit. Es sei denn, der Fehler sei willkürlich herbeigeführt.
Wagner befürchtet nun eine Verschleppung des Falls. "Dabei sieht das Disziplinarrecht aus Rücksicht auf die Betroffenen gerade eine Beschleunigung des Verfahrens vor." Im Übrigen könne die Verhandlung nicht einfach fortgesetzt werden. Weil sie mehr als 30 Tage ausgesetzt worden sei, müsste der gesamte Fall neu aufgerollt werden. Wagner: "Es geht alles wieder von vorn los. Wie das auf Mandanten wirkt, kann man sich kaum vorstellen."
Ganz anders die Einschätzung der evangelischen Kirche, die als Kläger auftritt. Sie hatte als Dienstherr das Disziplinarverfahren gegen Hasselmann angestrengt. Es ging um Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Ahrensburger Missbrauchsskandal. Die Kirche hatte den Pastor aus dem Dienst entfernen wollen - und war gescheitert.
Durch die neuerliche Wende sieht sich das Landeskirchenamt nun in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Es erhoffe sich, mit seiner Sicht der Vorfälle vom Disziplinargericht gewürdigt zu werden, sagt Mathias Benckert, stellvertretender Sprecher der Nordkirche. Sie hatte im Dezember gegen die Einstellung des Verfahrens wegen eines "schwerwiegenden Verfahrensfehlers" Rechtsmittel eingelegt. "Das Gericht hätte das Verfahren nicht einstellen dürfen, nachdem die mündliche Verhandlung bereits eröffnet worden war", monierte Frank Zabel, Sprecher der Nordkirche.
Bernd Wrobel hatte die Verhandlung abgebrochen und keine Zeugen gehört. Ihm genügten die Aussagen von Hasselmann und die Akteneinsicht. Das hatte auch bei Missbrauchsopern für Unverständnis gesorgt.
Richter Kai Schröder aus Lübeck, der Vorsitzende der Ersatz-Disziplinarkammer, die nun die Verhandlung führen will, äußert sich nicht zum Verfahren. Hasselmanns Anwalt Wagner hält es für denkbar, dass Schröder nur den Formfehler moniert. Wagner: "Auch er könnte das Verfahren noch einstellen." Wenn nicht, will Wagner prüfen, ob er die Ersatz-Disziplinarkammer wegen Befangenheit ablehnt.