Der Beschluss, die Öffnung der Sackgasse mit einer Vollstreckungsklage zu erzwingen, war bereits Anfang des Jahres in der Stadtvertretung gefallen. Allerdings nur mit den Stimmen der CDU.
Bargteheide. Die Klageschrift in Sachen Eckhorst ist fertig. Der Kieler Fachanwalt Marcus Arndt wird sie jetzt im Auftrag der Stadt Bargteheide beim Verwaltungsgericht einreichen. Ziel ist es, die Sackgasse Eckhorst zu öffnen.
Der Beschluss, die Öffnung mit einer Vollstreckungsklage zu erzwingen, war bereits Anfang des Jahres in der Stadtvertretung gefallen. Allerdings nur mit den Stimmen der CDU. Die SPD und die Wählergemeinschaft (WfB) sagten Nein. Um die Verkehrsbelastung beurteilen zu können, sollte zuerst der zweite Abschnitt der Westumgehung fertig sein, sagte die SPD. Die WfB hält die Öffnung für sinnlos. Hier solle nur ein alter Streit weitergeführt werden: Anlieger hatten die Schließung der Straße Eckhorst wegen Missachtung des Lärmschutzes 1993 vor dem Bundesverwaltungsgericht durchgesetzt. Als die Stadt die Straße nach leichten Umbauten im Herbst 2012 wieder öffnete, forderte das Verwaltungsgericht, die Öffnung sofort rückgängig zu machen. Die Gegenklage kostet nach Schätzung der Verwaltung 7000Euro, weitere 8500 Euro, sollte die zweite Instanz angerufen werden.