Die schier unendliche Eckhorst-Geschichte geht weiter: Nun klagt die Stadt Bargteheide, um die Öffnung der Straße zu erzwingen.
Bargteheide. Die Bargteheider CDU will es wissen. Und so geht die schier unendliche Eckhorst-Geschichte weiter: Mit einer sogenannten Vollstreckungsgegenklage soll die Stadt die Öffnung der Straße jetzt gerichtlich erzwingen. Darauf zielt der Antrag der CDU ab, den sie in der jüngsten Stadtvertretersitzung im Alleingang durchbrachte. Die anderen Fraktionen sagten Nein. Weder von der SPD noch von der Wählergemeinschaft (WfB) gab es auch nur eine Stimme dafür.
Das Eckhorst-Fass wird also wieder aufgemacht. Der Zickzack-Kurs wird fortgesetzt. Wohin er führt, ist ungewiss. Klar ist: Das dauert jetzt. "Wir müssen in erster Instanz mit eineinhalb Jahren rechnen", sagte CDU-Fraktionschef Claus Christian Claussen. Der Sub-Text lautet: Es könnte auch in die zweite Instanz gehen. Und das kostet. Die Verwaltung rechnet mit 7000 Euro für den ersten Verfahrensschritt und mit weiteren 8500 Euro, sollte die zweite Instanz angerufen werden.
Dennoch sei dieser Schritt erforderlich. Claussen: "Nur mit dieser Klage können wir vor Gericht alle Argumente geltend machen, die für die Öffnung der Straße sprechen." Das ist ein Hinweis auf den zuvor von der Stadt unternommenen Versuch, die Straße ohne Beachtung der gültigen Rechtslage zu öffnen. Der Versuch scheiterte. Die Anwohner wandten sich ans Verwaltungsgericht Schleswig, bekamen Recht, die dagegen eingelegte Beschwerde der Stadt wies das Oberverwaltungsgericht zurück.
Damit hätte es die Stadt bewenden lassen können. Aber dazu sagt die CDU Nein. "Wird die Klage in erster Instanz entschieden, könnten wir den zweiten Abschnitt der West-Umgehung bereits fertig haben", begründete Claussen den Antrag. "Dann würden wir keine Zeit verlieren." Die CDU wolle die Öffnung der Eckhorst so schnell wie möglich vorantreiben. "Und wir wollen Klarheit", betont der CDU-Fraktionschef. Es gehe nicht um das Schaffen einer Verbindungsstraße, die überörtlichen Verkehr in die Eckhorst bringen würde, sondern nur um eine innerörtliche Verbindung. Und es gehe um den Ausgleich. Claussen: "Warum können wir den Eckhorst-Anliegern nicht zumuten, was Menschen in der Lindenstraße oder anderswo aushalten müssen."
Bei den anderen Fraktionen löste der Vorstoß der CDU Kopfschütteln aus. "Dieser Antrag ist schon ein starkes Stück", sagte Andreas Bäuerle von der SPD. "Wenn man sich allein das Verfahren anschaut." Der Antrag sei nur mündlich begründet und außerdem nicht wie üblich vorher im Ausschuss beraten worden. Bäuerle: "Vermutlich aus Angst, dass er dort nicht durchgekommen wäre."
Erst müsse der zweite Abschnitt der West-Umgehung fertig sein. So werde ein Schuh draus, lautet die Position der Sozialdemokraten. Dann hätte man vor Gericht bessere Chancen. Außerdem: Habe sich die Verkehrsentlastung erst einmal eingestellt, könnten auch die Eckhorst-Anlieger über die Situation anders urteilen. "Der Dialog mit den Bürgern ist uns sehr wichtig", betonte Bäuerle und erhielt von Bürgermeister Henning Görtz Unterstützung. "Wir haben den Dialog schon zugesagt. Er ist für uns selbstverständlich. Wir wollen Transparenz in dem Verfahren."
Heftiger Gegenwind für die CDU kam auch von der WfB. "Wir bauen zur Entlastung der Stadt doch die Westumgehung. Deswegen ergibt die Öffnung der Eckhorst verkehrsplanerisch überhaupt keinen Sinn", sagte WfB-Fraktionschef Norbert Muras. "Hier wird nur ein alter Streit weitergeführt." Die Stadt wolle sich gegen die Anlieger durchsetzen. Mehr nicht. Muras: "Insofern bin ich ein bisschen zwiegespalten. Denn eigentlich möchte ich auch, dass endlich Ruhe ist und Klarheit herrscht." Wie die für ihn aussehen könnte, daraus machte er keinen Hehl. Muras: "Das Gericht wird der Stadt nicht folgen. Sie hat in all den Jahren in dieser Frage keinen klaren Kurs geführt."
Der von Muras erwähnte alte Streit mit den Anliegern währt in der Tat schon Jahrzehnte: 1980 hatte die Stadt das erste Mal die ursprüngliche Sackgasse für den Verkehr geöffnet. Und auch damals klagten die Bürger und erzwangen nach mehrjährigem Verfahren 1993 die Schließung der Straße. Auch Muras, der bis vor kurzem in der Eckhorst wohnte, gehörte zu den Klägern.
Die damals vom Bundesverwaltungsgericht verhängte Zwangsvollstreckung, mit der die unverzügliche Schließung der Straße angeordnet wurde, ist nach wie vor rechtskräftig - wie der gescheiterte Versuch der Stadt zeigte, die Öffnung im vergangenen Sommer einfach so durchzusetzen. Ob die Chancen für das aufwendige Verfahren einer Vollstreckungsgegenklage besser stehen? Die WfB bezweifelt das. "Der Anwalt der Stadt war bisher total neben der Spur." Auch die SPD ist skeptisch. Bäuerle: "Wir haben kein Vertrauen mehr in die Rechtsberatung der Stadt."