Kinder dürfen laut sein. Das musste, man mag es kaum glauben, erst der Bund mit einer Änderung des Immissionsschutzgesetzes festlegen. Immer wieder hatten Anwohner gegen Kindertagesstätten und Spielplätze geklagt.
Das Gesetz bedeutet nichts anderes, als dass das Lachen, Schreien und Weinen von Kindern nicht mit dem Lärm von Autos, Zügen oder Flugzeugen vergleichbar sind. Der Geräuschpegel, der also von Kitas, Spiel- oder Bolzplätzen hervorgerufen wird, stellt nach Paragraf 22 Absatz 1 a des Gesetzes demnach keine "schädliche Umwelteinwirkung" dar und ist deshalb hinzunehmen.
Natürlich ist es ein weiteres Lehrstück zum Thema Kinderfreundlichkeit, das sich gerade in Ahrensburg abspielt. Obgleich die Protagonisten sich nicht dazu hinreißen lassen zu sagen, sie wollten die Kita Niebüllweg verhindern. Doch verärgert seien sie schon. Weil sie nicht informiert worden seien über die Pläne des Trägers, des Deutschen Roten Kreuzes. Und weil sie natürlich um ihre Ruhe fürchten in der Anlage für betreutes Wohnen im Gartenholz. Zu Recht, mag mancher reflexartig denken. Und sich die Frage stellen, warum eine Kita ausgerechnet in dasselbe Haus einziehen soll, in dem sich alte Menschen einen ruhigen Lebensabend erhoffen, was zumindest dann schwierig werden könnte, wenn die lieben Kleinen draußen herumtoben.
Gegenfrage: Warum eigentlich nicht? Bisher sorgen die Nachbarn solcher Einrichtungen immer nur für Schlagzeilen wie "Zu laut: Kindergarten muss umziehen" oder "Kita muss Lärmschutzwand bauen". Selten ist von einer Initiative zu lesen, die sich für ein Nebeneinander von Kindern und alten Menschen starkmacht. Das verdeutlicht ein gesamtgesellschaftliches Problem. Das umso beklagenswerter ist, weil es allerorts an Betreuungsplätzen mangelt. Das Gesetz hat den Nörglern die Grundlage zur Klage entzogen. Kompromissbereitschaft und Toleranz kann es nicht verordnen.