Während einer Anhörung forderten Ahrensburger weniger Flächenverbrauch
Ahrensburg. Das geplante Neubaugebiet Erlenhof-Süd zwischen Lübecker Straße (B 75), Erlenhof und der Aue-Niederung am Ahrensburger Schloss erregt weiter die Gemüter in der Schlossstadt. Während einer Bürgeranhörung am Mittwochabend, zu der etwa 50 Ahrensburger und Bauwillige in die Museumsturnhalle der Stormarnschule gekommen waren, forderten Teilnehmer erneut eine Reduzierung der Bauflächen sowie einen verbesserten Schutz des Auetals.
"Luxusgrundstücke im Naturraum Erlenhof, die ökologisch wichtige Flächen zerstören, wären mit dem vereinbarten Ziel, den Flächenverbrauch im Stadtgebiet zu senken, unvereinbar", sagt Jens-Karsten Offen. Der Ahrensburger Bürger hatte am Mittwochabend einen eigenen Entwurf vorgestellt, der weitere 4,8 Hektar als Naturschutzfläche im Plangebiet vorsieht. Laut Offen verblieben 18,6 Hektar für eine Bebauung mit 360 Wohneinheiten.
Politiker haben Naturschutzstreifen entlang der Aue abgelehnt
Im Dezember vergangenen Jahres hatten die Stadtverordneten die Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 92 Erlenhof-Süd verabschiedet. Beschlossen wurde der Rahmenplan mit maximal 360 Wohneinheiten und einer Drittelung der Bebauung in Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser sowie Mehrfamilienhäuser, nachdem ursprünglich 472 Wohneinheiten vorgesehen waren. Monatelang sorgten die Zahl der Wohneinheiten und die Art der Bebauung für Diskussion bei Bürgern und Politikern. Die Stadtverordneten entschieden sich im Dezember - im Gegensatz zur Einwohnerversammlung - mehrheitlich gegen einen 300 Meter breiten Naturschutz-Streifen entlang der Aue.
Die Verwaltung stellte den Bürgern nun am Mittwoch eine ergänzende Variante des räumlichen Strukturkonzepts mit einer reduzierten Gebäudeanzahl fürs Erlenhof-Gebiet vor. "Der jetzige Vorentwurf gibt nur Rahmengrenzen vor", sagt Birgit Reuter, Sprecherin der Stadt Ahrensburg, hinsichtlich der Bürgerkritik. Erst der Entwurfsbeschluss berücksichtige die von der Politik beschlossenen Wohneinheiten. Dieser werde verfasst, sobald auch die Träger öffentlicher Belange, zum Beispiel der Bund für Umwelt- und Naturschutz, angehört worden seien. Das sei in den nächsten zwei bis drei Wochen vorgesehen, so Reuter.