Mit einem metallicbraunen Ford Transit warb die NPD in Glinde und Reinbek um Wahlstimmen. Bürger melden Verstoß gegen Wahlkampfauflagen.

Glinde. Die rechtsextreme NPD hat in Glinde und Reinbek mit einem Lautsprecherwagen Wahlwerbung gemacht. Dabei hat sie offenbar gegen Auflagen verstoßen. Deswegen wird nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Partei eingeleitet.

Das Fahrzeug, ein metallicbrauner Ford Transit mit Ludwigsluster Kennzeichen, wurde am Mittwoch vergangener Woche von mehreren Glindern gesichtet. Einer von ihnen ist Johannes Ratzek, der auch im Aktionsbündnis gegen den Glinder Thor-Steinar-Laden aktiv ist. "Ich war nachmittags auf dem Weg zur Mahnwache gegen den Laden, als mir der Ford in der Möllner Landstraße entgegenkam", berichtet er. "An den Seitenfenstern waren NPD-Flaggen befestigt." Wortfetzen drangen aus den Lautsprechern. Was genau gesagt wurde, konnte Johannes Ratzek nicht hören. Mit Hilfe seiner Söhne, die wiederum per Facebook Freunde über den Lautsprecherwagen informierten, konnte später die Fahrtroute nachgezeichnet werden.

Auch bei der Stadtverwaltung haben sich Bürger über die Wahlwerbung der NPD beschwert. Bürgermeister Rainhard Zug: "Wir können mit Zeugenaussagen belegen, dass die NPD die Lautsprecherdurchsagen auch dort fortgesetzt hat, wo sie es nicht darf. Damit liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, und die muss geahndet werden."

Der Ford Transit ist offenbar über die Möllner Landstraße und den Oher Weg gefahren, dann ging es weiter in den Reinbeker Ortsteil Neuschönningstedt. In der Möllner Landstraße befindet sich die katholische Kirche "Zu den heiligen Engeln", am Oher Weg liegt das Schulzentrum, in einer Parallelstraße die neuapostolische Kirche. In Neuschönningstedt hat der Wagen offenbar die Sperrzonen rund um Gertrud-Lege-Schule und den Waldfriedhof verletzt. "Das hat uns ein Anrufer berichtet", sagt Maike Franell von der Reinbeker Stadtverwaltung.

Für das Ordnungswidrigkeitenverfahren ist der Kreis Stormarn zuständig. Die Ordnungsbehörde muss nun die Adresse der NPD-Antragsteller ermitteln und die Höhe des Bußgeldes festsetzen.

Die Partei hatte die ungewöhnliche, aber grundsätzlich nicht verbotene Art der Wahlwerbung beim Landesbetrieb für Straßenbau in Kiel beantragt und dort auch eine Genehmigung für ganz Schleswig-Holstein bekommen. Allerdings ist diese Genehmigung, die bis zum Tag vor der Landtagswahl gilt, also bis zum 5. Mai, mit Auflagen verbunden. Verboten sind die Lautsprecherdurchsagen unter anderem in einem Umkreis von 200 Metern um Krankenhäuser, Schulen, Kirchen, Friedhöfe sowie Alten- und Pflegeheime. Außerdem sind sie nur werktags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 20 Uhr erlaubt.

In anderen großen Stormarner Orten hat es offenbar bislang keine Lautsprecherfahrten der NPD gegeben. Das hat eine Anfrage bei den Stadtverwaltungen in Ahrensburg, Bad Oldesloe, Barsbüttel und Reinfeld ergeben. Auch der Genehmigungsbehörde, dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr, ist bislang landesweit erst ein Verstoß gegen die Auflagen gemeldet worden - und das ist der Glinder Fall.

Nahezu alle großen Kommunen haben mittlerweile Karten veröffentlicht, aus denen hervorgeht, wo sich die Sperrzonen befinden. Die Karten sollen den Bürgern als Orientierungshilfe dienen. Wer feststellt, dass die NPD in einer Sperrzone per Lautsprecherdurchsagen wirbt, kann das den Ordnungsbehörden melden.

Auch in Glinde gibt es jetzt eine solche Karte. Sie ist auf der Internetseite der Stadt zu finden ( www.glinde.de ). Verstöße gegen die Auflagen können dem Glinder Ordnungsamt gemeldet werden (Telefon 710 02-200). Außerhalb der Rathaussprechzeiten sollten sich die Bürger an die Polizei wenden (Telefon 040/710 90 30). In allen Fällen sind für eine Ahndung von Verstößen folgende Angaben erforderlich: Tag und Uhrzeit, Kennzeichen des Fahrzeuges, Ortsangabe und - wenn möglich - die Nennung von Zeugen.

Städte und Gemeinden schaffen Sperrzonen für NPD-Lautsprecherwagen www.abendblatt.de/stormarn