Ahrensburg. Bisher gilt eine freiwillige Obergrenze von 100 Stück je Partei. Wird die Zahl zur Kommunalwahl auf 160 erhöht?

Von wie vielen Plakaten dürfen zuversichtlich dreinblickende Kommunalpolitiker den Ahrensburgern in den Wochen vor der Kommunalwahl am 14. Mai entgegenlächeln? Vor Langem hatten sich die Parteien auf eine Obergrenze von jeweils 100 Stück geeinigt. Nun sind 160 sogenannte Doppelplakate je Partei im Gespräch. „Ahrensburg ist stark gewachsen, wir möchten unsere Kandidaten präsentieren“, sagte CDU-Fraktionschef Wolfdietrich Siller bei der Debatte im Hauptausschuss. Bei 16 Wahlkreisen seien das genau zehn Plakate für jeden Direktkandidaten, was vertretbar sei. „Jeder darf selbstverständlich weniger aufhängen.“

Detlef Steuer (Wählergemeinschaft WAB) zeigte sich nicht einverstanden. „Das ist jetzt schon eine Materialschlacht, die reicht“, sagte er. Nadine Levenhagen (Grüne) sah ebenfalls keine Vorteile in einer Aufstockung: „Das hängt sechs Wochen und wird in den Müll oder zum Recycling geworfen“, sagte sie. Kleine Parteien könnten den Arbeitsaufwand gar nicht bewerkstelligen. Man sollte sich fair einigen und nicht nur auf die stärkste Fraktion achten.

Ahrensburgs Parteispitzen wollen nun über 160 statt 100 Plakate verhandeln

Jochen Proske (SPD) sah auf der einen Seite die Nachhaltigkeit, auf der anderen Seite aber auch den Aspekt der Personenwahl. „Demokratie ist nichts Schlimmes, da darf man auch mal Werbung machen“, meinte er. Zudem sei der Unterschied nicht immens groß.

Bürgermeister Eckart Boege erläuterte, dass es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung handele. Es sei schwierig, diese auch rechtlich durchzusetzen. Diese Einschätzung teilte Rechtsanwalt Toufic Schilling (CDU), der den Hauptausschuss leitet. „Es gibt unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, in denen deutlich höhere Zahlen zu finden sind“, sagte der Jurist. Nun wollen sich die Parteispitzen noch einmal zusammensetzen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.