Ahrensburg. Auch in Trittau sind falsche Spendensammler aufgefallen. Täter sind häufig auch auf Taschendiebstahl aus.
Die sogenannten Klemmbrett-Betrüger sind nicht nur in Ahrensburg unterwegs, sondern auch in weiteren Stormarner Orten. Die betrügerischen Spendensammler sind der Polizei in jüngster Zeit auch aus Trittau gemeldet worden. In Ahrensburg hatte eine Autofahrerin berichtet, dass sie auf dem Parkplatz des Aldi-Supermarktes im Gewerbegebiet Beimoor-Süd um Geld gebeten worden war.
Die Polizei warnt ausdrücklich vor den häufig in Gruppen auftretenden Klemmbrett-Betrügern. „Gerade in der Vorweihnachtszeit haben Trickbetrüger und auch Handtaschendiebe es leicht“, sagt Jacqueline Fischer, Sprecherin der für Stormarn zuständigen Polizeidirektion Ratzeburg. Viele Bürger würden gern für gemeinnützige Zwecke Geld geben.
In Ahrensburg war eine etwa 40 Jahre alte Frau mit Klemmbrett unterwegs
Die Täter geben sich – wie eine um die 40 Jahre alte Frau in Ahrensburg – häufig als taubstumm aus. Die gängigste Methode ist es, an belebten Orten auf Passanten zuzugehen. Meist stehen schon einige gefälschte Namen und Geldbeträge auf der Spendenliste. Wenn jemand sein Portemonnaie aus der Tasche holt, kann es auch vorkommen, dass er mit dem Klemmbrett als Sichtschutz und der Unterschrift abgelenkt wird. Währenddessen versuchen der Täter oder Komplizen, blitzschnell Geldscheine oder andere Wertgegenstände wie das Smartphone zu entwenden.
„Da diese Taten häufig nicht angezeigt oder gemeldet werden, ist die Dunkelziffer sicher hoch“, sagt Fischer. Sie weist darauf hin, dass Spendenboxen immer verplombt sein müssen. Wer unsicher sei, könne sich telefonisch bei den Empfängerorganisationen erkundigen, ob diese tatsächlich Sammler losgeschickt haben. An bekannte Institutionen wie Tierschutzvereine könne Geld auch direkt gespendet werden.
Sollten die Betrüger überführt werden, drohen ihnen laut Paragraf 263 des Strafgesetzbuches (StGB) bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Bei gewerbsmäßigem Betrug oder auch Betrug als Mitglied einer Bande ist eine Freiheitsstrafe von ein bis zehn Jahren möglich.