Ahrensburg. Das Wahrzeichen von Stormarns größter Stadt bleibt trotz Energiesparverordnung beleuchtet. Das ist der Grund.
Das Ahrensburger Schloss wird in den Abendstunden und nachts weiterhin angestrahlt – auch wenn die Energiesparverordnung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die Beleuchtung von Gebäuden eigentlich verbietet. Das sagte Ahrensburgs Bürgermeister Eckart Boege, der jetzt den Vorsitz des Stiftungsrates der Schloss-Stiftung übernommen hat. Das Amt hatte zuvor Boeges Vorgänger an der Verwaltungsspitze, Michael Sarach, inne.
„Die Strahler sind mit der Wegebeleuchtung gekoppelt“, so Boege. Letztere könne aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht nicht deaktiviert werden. Die Stadt verstoße deshalb nicht gegen die Energiesparverordnung. Zudem seien die Strahler bereits vor einigen Jahren vollständig auf energiesparende LED-Leuchten umgerüstet worden.