Ahrensburg/Kiel. Ab sofort gilt kreisweites Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Kontakte auf maximal fünf Personen beschränkt. Ausnahme: Weihnachten.

Wegen der weiterhin stark ansteigenden Zahl von Corona-Infektionen in Stormarn hat die Kreisverwaltung am Freitagnachmittag eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem eine weitere Beschränkung von Kontakten vorsieht. Und: Alkohol darf im öffentlichen Raum weder ausgeschenkt noch konsumiert werden.

Die neuen Regeln sind bereits am Sonnabend, 12. Dezember, in Kraft getreten und sind vorerst bis einschließlich 31. Dezember befristet. 53 neue Corona-Fälle binnen 24 Stunden haben die Sieben-Tages-Inzidenz im Kreis am Sonnabend auf den neuen Höchstwert von 129,8 Infektionen pro 100.000 Einwohner steigen lassen.

Gesundheitsschutz muss sichergestellt werden

Konkret heißt es in der Allgemeinverfügung, dass Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit und auch im privaten Bereich mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie mit Personen eines weiteren Haushalts nur zulässig sind, wenn die Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird. Für Familien, das ist vor allem für die Feiertage entscheidend, gilt eine besondere Regelung: Sie dürfen in privaten Räumen bis zu einer Gesamtzahl von maximal zehn Personen zusammenkommen – unabhängig von der Anzahl der Haushalte. Als Familien gelten in diesem Zusammenhang Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und deren Kinder sowie jeweils deren Ehe- und Lebenspartner oder deren Haushaltsangehörige.

Landrat Henning Görtz.will durch die Unterbrechung von Infektionsketten das Gesundheitssystem funktionsfähig halten.
Landrat Henning Görtz.will durch die Unterbrechung von Infektionsketten das Gesundheitssystem funktionsfähig halten. © Lutz Kastendieck

„Vor dem Hintergrund der aktuell wieder gestiegenen Fallzahlen im gesamten Bundesgebiet, im Land Schleswig-Holstein sowie der hohen Anzahl an Erkrankungen an Covid-19 in Stormarn müssen unverzüglich wirksame Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik und zur Unterbrechung von Infektionsketten ergriffen werden“, sagte Landrat Henning Görtz. Effektive Maßnahmen seien dazu dringend notwendig, um im Interesse des Gesundheitsschutzes die dauerhafte Aufrechterhaltung der wesentlichen Funktionen des Gesundheitssystems sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Kreisgebiet sicherzustellen. „Die großflächige Unterbrechung, Eindämmung beziehungsweise Verzögerung der Ausbreitung des neuen Erregers stellt das einzig wirksame Vorgehen dar, um diese Ziele zu erreichen“, ist Görtz überzeugt.

Alkoholkonsum kann Hemmschwelle herabsetzen

Das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit sei notwendig geworden, weil es trotz der Schließung von Gaststätten nun Verkaufsstände gebe, die alkoholhaltige Getränke zum Mitnehmen anböten. „Dies führt dazu, dass sich in der Nähe der Verkaufsstände Menschen treffen, um dort gemeinsam in der Vorweihnachtszeit alkoholhaltige warme Getränke zu konsumieren“, so Görtz. Der Alkoholkonsum könne aber zu einer Herabsetzung der Hemmschwelle führen, so dass die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen wie Mindestabstände oder das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht mehr eingehalten würden.

„Außerdem dient das Verbot der Minimierung von Kontakten“, so der Landrat. „Sowohl der Verkauf von Alkohol als auch der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit führen zu einer größeren Zahl von Begegnungen von Menschen. Dies widerspricht der derzeitigen Pandemiepolitik, das öffentliche Leben dort herunter zu fahren, wo menschliche Zusammenkünfte entbehrlich sind.“ Görtz weist aber auch darauf hin, dass das Verbot nicht den Verkauf von geschlossenen Behältnissen betrifft, die nicht zum sofortigen Verzehr bestimmt sind.

Bei vielen Fällen ist die Infektionsquelle unklar

„Es liegt ein zunehmend diffuses Geschehen mit einer ansteigenden Anzahl an Fällen vor, bei denen die Infektionsquelle nicht ermittelt werden kann“, so Görtz. Dies lasse erkennen, dass sich das Virus diffus im Kreis ausgebreitet habe. „Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, bedarf es in Stormarn zurzeit einer strengeren Kontaktbeschränkung als in anderen Teilen des Landes Schleswig-Holstein.“

Das betrifft laut Görtz auch Schulen und Kitas. Die Bildungseinrichtungen dürfen grundsätzlich nur noch von Schülern, Lehrern und Mitarbeitern betreten werden. Ausnahmen müssen von den Schulleitungen genehmigt werden. „Durch das Betretungsverbot für schulfremde Personen sollen die Kontakte an Schulen und die Gefahr des Eintrags von Infektionen reduziert werden.“

Kein Präsenzunterricht mehr ab der 8. Klasse

Für Kitas und Horte gilt, dass Erwachsene – also auch das pädagogische Personal – eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Erzieher können aber „situationsabhängig“, also etwa beim Trösten der Kinder, „vorübergehend“ auf das Tragen der Maske verzichten.

Bereits am Freitagvormittag hatte Ministerpräsident Daniel Günther angekündigt, dass im ganzen Land der reguläre Schulbetrieb eingeschränkt wird. Von Montag an gibt es ab der 8. Klasse keinen Unterricht mehr in den Schulen. Für die Klassen eins bis sieben gilt der Appell an die Eltern zu prüfen, ob ihre Kinder zu Hause bleiben können.

Eltern können ihre Kinder beurlauben lassen

Bildungsministerin Karin Prien fordert von allen Bürgern im Land Disziplin und Verantwortungsbewusstsein ein.
Bildungsministerin Karin Prien fordert von allen Bürgern im Land Disziplin und Verantwortungsbewusstsein ein. © Frank Peter

Das Bildungsministerium veröffentlichte am Freitagnachmittag die Regeln für die kommende Woche bis zu den Weihnachtsferien. Damit können viele Schüler vom 14. Dezember bis einschließlich 10. Januar, also insgesamt vier Wochen, zu Hause bleiben. Bildungsministerin Karin Prien (CDU) verwies auf Günthers Regierungserklärung, „das dramatische Infektionsgeschehen in Schleswig-Holstein erfordert jetzt Disziplin und Verantwortungsbewusstsein von uns allen“.

An den öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Schleswig-Holstein, den Förderzentren sowie den Ersatzschulen in privater Trägerschaft findet deshalb ab Montag für alle Schüler ab Jahrgangsstufe acht das sogenannte Lernen auf Distanz statt; an den Förderzentren und beruflichen Schulen sind Ausnahmen möglich. Für die Schüler der Klassen eins bis sieben ist weiter Präsenzunterricht vorgesehen. „Eltern können aber jederzeit formlos ihre Kinder vom Unterricht beurlauben lassen“, erläuterte die Ministerin.

Prien ruft Arbeitgeber auf, Eltern zu unterstützen

Bereits angesetzte Klassenarbeiten und Klausuren, die für die Schulabschlüsse zählen, dürften geschrieben werden. „Dabei gelten dann unsere Hygieneregeln an den Schulen, mit denen wir während den Abschlussprüfungen 2020 sehr gute Erfahrungen gemacht haben“, sagte Prien. Eltern sollten sich nicht sorgen, dass ihre Kinder durch eine Beurlaubung schulische Nachteile hätten. Auch rief die Ministerin die Arbeitgeber dazu auf, Eltern zu unterstützen, ihre Kinder frühzeitig aus der Schule zu nehmen, damit diese zu Hause bleiben können.

Damit Schülern, die in der nächsten Woche beurlaubt sind, keine Nachteile entstehen, sollen laut Prien die Lehrkräfte nach den Weihnachtsferien sicherstellen, dass alle Schüler einer Klasse auf dem gleichen Unterrichtsstand sind und gleich gut auf anstehende Leistungsnachweise vorbereitet sind.

Schulen sind für Distanzunterricht verantwortlich

Stormarns Schulräte Michael Rebling und Kirsten Blohm-Leu haben die entsprechenden Mitteilungen aus dem Ministerium umgehend an die Schulen im Kreis weitergeleitet. Sie sind guter Hoffnung, dass die Informationen alle Schüler und Eltern rechtzeitig erreichen „Die Schulen haben in den vergangenen Monaten gut funktionierende Informationsketten entwickelt“, so Michael Rebling. Die Ausgestaltung des Distanzunterrichts wird in Verantwortung der Schulen geregelt. „Sie dürften da aber gut vorbereitet sein“, so Kirsten Blohm-Leu, „da diese Unterrichtsform ja bereits für den 7. und 8. Januar geplant war.“

Wenn das Infektionsgeschehen es zulässt, soll ab 11. Januar der Präsenzunterricht im Corona-Regelbetrieb fortgesetzt werden.