Ahrensburg. Politiker von CDU und Wählergemeinschaft fordern einen Bußgeldkatalog. Bauausschuss berät in einer Woche. Kreisbauamt ist skeptisch.

Es geht um illegal errichtete Häuser, Schuppen und Garagen, aber auch um Baugenehmigungen, die mithilfe falscher Angaben erschlichen wurden: Um solche und ähnliche Verstöße gegen das Baurecht besser bestrafen zu können, fordern Ahrensburger Politiker die Einführung eines Bußgeldkatalogs. CDU und Wählergemeinschaft WAB wollen entsprechende Anträge in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am Mittwoch, 21. Oktober, zur Abstimmung stellen.

Es sei schwierig, angemessenen Betrag zu finden

Anlass ist ein aktueller Fall, über den Politik und Verwaltung in den vergangenen Monaten mehrfach hinter verschlossenen Türen in nichtöffentlichen Sitzungen diskutiert haben. Mit Verweis auf die dafür geltende Verschwiegenheitspflicht will Bauamtsleiter Peter Kania nur preisgeben, dass es sich um ein „rechtswidriges Handeln bei einer privaten Baumaßnahme“ handelte. „Das Ergebnis war maximal unbefriedigend“, sagt Detlef Steuer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der WAB. „Es hat sich herausgestellt, dass die Stadt keine rechtliche Handhabe hat, um Baurechtsverstöße angemessen zu ahnden. Wir können nur eine nachträgliche Genehmigung erteilen oder das Gebäude abreißen lassen – aber nichts dazwischen.“

Theoretisch könnte die Verwaltung auch ohne Katalog ein Bußgeld festsetzen. Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein erlaubt, Ordnungswidrigkeiten in dem Bereich mit bis zu 500.000 Euro zu ahnden (Paragraf 82). Es sei aber schwierig, immer einen angemessenen Betrag zu finden, sagt Kania. „Ein Katalog hilft dabei, dass wir gleiche Fälle auch gleich behandeln.“

Ahrensburger wollen Wohnraum im Keller einrichten

Bislang seien Bußgeldkataloge für Baurechtsverstöße in Schleswig-Holstein selten, landesweit arbeiten laut Kania nur etwa zwei bis drei Städte mit einem solchen Instrument. Dennoch hält er es als Präventionsmaßnahme für sinnvoll. Als Vergleich nennt der Fachbereichsleiter die Maskenpflicht. Er sagt: „Wer einmal für das Nichttragen einer Maske zahlen musste, wird sie wahrscheinlich nicht wieder weglassen.“ Verstöße gegen das Baurecht seien in Ahrensburg aber kein „Massenphänomen“, pro Jahre registriere die Verwaltung nur eine einstellige Zahl. Allerdings fielen sie zunächst oft gar nicht auf, einige kämen erst Jahre später heraus. „In solchen Fällen ist ein Bußgeldkatalog sinnvoll, damit wir nachträglich bestrafen können“, sagt Kania.

Ein häufiges Problem seien falsche Angaben im Bauantrag. „Da Wohnraum in Ahrensburg sehr gefragt und teuer ist, wollen einige ihn im Keller einrichten“, sagt der Bauamtsleiter. Für Wohnraum sei aber eine gewisse Höhe vorgeschrieben. „Deshalb werden dann falsche Angaben gemacht“, sagt Kania. Basierend darauf erteile die Verwaltung eine Baugenehmigung, die aber nicht rechtmäßig sei. Oft falle der Betrug erst auf, wenn Mieter einzögen und sich beschwerten.

Baurechtsverstöße seien relativ häufig

Ahrensburg ist eine von nur drei Städten in Stormarn, die sich selbst um Baugenehmigungsverfahren kümmert. Weitere sind Reinbek und Bad Oldesloe. Für alle anderen Kommunen ist der Fachdienst Bauaufsicht und Denkmalschutz der Kreisbehörde in Bad Oldesloe zuständig. „Wir genehmigen den Standort, das Bauvolumen und die Nutzung“, sagt Fachdienstleiter Jens Bebensee.

Baurechtsverstöße seien relativ häufig, sagt er. „Rund 50 Prozent begehen einen Verstoß, ohne dass es ihnen bewusst ist.“ Die meisten Fälle seien nicht so schlimm und nachträglich noch in Ordnung zu bringen. Manchmal gehe es zum Beispiel um verpasste Fristen bei der Anzeige des Baubeginns. Einen Bußgeldkatalog hat der Kreis nicht, Bebensee hält davon wenig. „Es geht uns nicht darum, die Menschen zu bestrafen“, sagt er. „Wir wollen, dass der Verstoß beseitigt und gegebenenfalls der alte Zustand wiederhergestellt wird.“

Verwaltung denkt derzeit über Summen nach

Die Behörde setze vor allem auf drei Mittel: den Bau stilllegen, die Nutzung untersagen oder den Rückbau anordnen. „Damit ist der Gerechtigkeit genüge getan“, sagt er. Um ein Bußgeld verhängen zu können, müsse dem Betroffenen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, so Bebensee. Das allein sei schon schwierig. Darüber hinaus müsse damit gerechnet werden, dass der Betroffene Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt. Die Folge: Der Fall lande beim Amtsgericht. Verwaltungsmitarbeiter müssten dann als Zeugen aussagen, das koste Arbeitszeit. Bis so ein Verfahren verhandelt sei, vergingen gern mal Jahre. Zudem könne es passieren, dass die Richter den ganzen Bußgeldkatalog aufheben, weil zum Beispiel die Verhältnismäßigkeit nicht stimme.

In Ahrensburg ist die Verwaltung derzeit dabei, sich Summen für die verschiedenen Verstöße zu überlegen. Ob die Vorschläge bereits zur nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses fertig sind, ist laut Bauamtsleiter Peter Kania eher fraglich. Die WAB möchte, dass der Bußgeldkatalog zum Haushaltsjahr 2021 rechtskräftig wird.

CDU-Fraktion will Präzedenzfälle verhindern

Nebengebäude hätten in Ahrensburg wegen fehlender Genehmigungen schon mal abgerissen werden müssen, Häuser noch nicht, sagt Kania. Die CDU befürchtet, dass nachträgliche Genehmigungen zu Präzedenzfällen führen könnten, auf die sich andere Grundstückseigentümer dann berufen.

„Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass Verstöße gegen die Baurichtlinien beziehungsweise Bauverordnungen kein Kavaliersdelikt sind“, sagt Burkhart Bertram, der für die CDU im Bauausschuss sitzt. Mit dem Antrag wolle die Fraktion sicherstellen, dass für alle Bürger gleiches Recht gelte und anzuwenden sei.

Bau- und Planungsausschuss Ahrensburg Mi 21.10., 19.00, Rettungszentrum, Am Weinberg 2