Laut Bürgermeister Gerd Huber gibt es keine Klagemöglichkeit. Die Gemeinde wird daher nun auf rechtliche Schritte verichten.

Jork. Die Gemeinde Jork im Alten Land wird nicht gegen die geplante Elbvertiefung klagen. Nach Prüfung aller Unterlagen gebe es keine Klagemöglichkeit, sagte Bürgermeister Gerd Hubert (Bürgerverein Jork) am Donnerstag. Der Verwaltungsausschuss habe deshalb in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen, auf eine Klage zu verzichten. Die Gemeinde halte den Beschluss nach wie vor für rechtswidrig. Da aber nicht belegt werden könne, dass kommunale Rechte verletzt würden, gebe es keine Erfolgsaussichten.

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Gegen die geplante Ausbaggerung der Elbe wollen die Umweltverbände BUND, NABU und WWF vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klagen. Sie sehen Verletzungen des europäischen Natur- und Gewässerschutzrechts. Die Gemeinde Jork begrüße diesen Schritt, hieß es in einer Mitteilung. Auch in Zukunft werde die Kommune das gesamte Verfahren weiterhin kritisch beobachten.

(dpa)