Betroffene Bürger haben noch rund einen Monat Zeit, ihre Einwände zu dem Vorhaben bei den Behörden zu erklären
Stade/Buxtehude. Die aktuellen Pläne für die geplante, achte Elbvertiefung liegen noch bis Mittwoch, 30. Juni, in vielen Amtsstuben im Landkreis Stade öffentlich aus. Eine Liste mit den Orten und den genauen Adressen kann auf der Webseite der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord im Internet heruntergeladen werden. Bis Montag, 14. Juli, haben Bürger, die sich von dem Vorhaben betroffen fühlen, Zeit, ihre Einwände bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord oder bei der Hamburger Behörde für Wirtschaft und Arbeit einzureichen. Beide Institutionen befassen sich mit der Planung der Elbvertiefung.
Bei der Maßnahme geht es darum, die Fahrrinne der Elbe um bis zu 2,40 Meter zu vertiefen, damit Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 14,50 Meter den Hamburger Hafen erreichen können. Die Hamburger Reeder befürchten Wettbewerbsnachteile, wenn diese Schiffe einer neuen Generation nicht mehr die Elbe befahren können. Die Elbvertiefung, bei der das Bundesverkehrsministerium federführend und die Hamburg Port Authority beteiligt ist, wird bereits seit dem Jahr 2000 geplant. Das Planfeststellungsverfahren war im Juni 2007 so weit fortgeschritten, dass die Unterlagen öffentlich ausgelegt wurden. Weil es sehr viele Einwendungen gab, etwa in Bezug auf die Deichsicherheit am Altenbrucher Bogen bei Cuxhaven, wurden die Pläne überarbeitet. Inzwischen sind Baumaßnahmen zur Sicherung der dortigen Küste beschlossen worden.
Im Herbst 2008 wurden die Pläne erneut ausgelegt. Wieder gab es Einwendungen mit der Folge, dass das Verfahren gestoppt wurde. Diesmal wurden Maßnahmen zum Schutz bedrohter Pflanzen- und Tierarten in der Elbe in die Pläne eingearbeitet. Ansonsten hätten die Pläne möglicherweise gegen eine EU-Richtlinie verstoßen.
Nun wird erneut mit Einwendungen gerechnet. Sie werden von der unabhängigen Planfeststellungsbehörde, die bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion in Kiel angesiedelt ist, geprüft. Wenn diese Behörde keinen Grund für einen erneuten Stopp des Verfahrens sieht, macht sie einen Entwurf für einen Planfeststellungsbeschluss. Für diesen Beschluss, der für den Beginn der Baumaßnahme notwendig ist, müssen die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen allerdings "Einvernehmen herstellen". Dabei hat aber kein Bundesland ein Veto-Recht.