Das Thema ist bekannt: Der DSL-Anbieter verspricht eine Bandbreite von bis zu 6000 Kilobit pro Sekunde, tatsächlich aber kommen nur 500 an.
Den Vertrag zu kündigen, ist jedoch meist nicht möglich, denn Telekom und Co. konnten sich bislang auf die Formulierung berufen, nur eine Bandbreite "bis zu 6000 Kilobit pro Sekunde" versprochen zu haben. Das Amtsgericht Fürth (Aktenzeichen 340 C 3088/08) hingegen entschied in einem viel beachteten Urteil pro Verbraucher und räumte einem Privatkunden ein außerordentliches Kündigungsrecht ein. Das bayerische Gericht bewerte die zu geringe Bandbreite als unangemessene Benachteiligung. Die 24-monatige Vertragslaufzeit war damit hinfällig, der Privatmann konnte sofort den Anbieter wechseln.