Kiel. Parteien diskutierten unter anderem über die “Letzte Generation“. Dabei zeigten sich große Unstimmigkeiten bei den Regierungspartnern.

Ein halbes Jahr arbeiten CDU und Grüne in Schleswig-Holstein jetzt als Regierungspartner zusammen: unaufgeregt, harmonisch, konstruktiv. Dass beide Parteien bisweilen doch arg unterschiedliche Auffassungen umtreiben, offenbarte sich am Freitag, als es im Landtag um die „Klimakleber“ und ihre Straftaten ging.

Zwar einigte sich Schwarz-Grün im gemeinsamen Antrag unter anderem auf diese Formulierung: „Gefahren für die öffentliche Sicherheit, welche mit diesen Protestaktionen einhergehen, sowie die Begehung von Straftaten zur Durchsetzung politischer Ziele sind inakzeptabel und werden vom Landtag entschieden abgelehnt. Auch in einer politisch aufgeheizten Auseinandersetzung gilt Recht und Gesetz.“ Aber in den Reden wurden die unterschiedlichen Einstellungen zu radikalen Klimaprotesten dann doch sehr deutlich.

Grüne in Kiel: Die Straße ist ein Ort für Protest

Lasse Petersdotter, Fraktionschef der Grünen, zeigte „Verständnis für die Verzweiflung der Aktivist*innen. Und ja, ich habe Verständnis dafür, wenn einen diese Verzweiflung sprichwörtlich auf die Straße treibt. Protest möchte stören. Und die Straße war dafür immer ein Ort“, sagte der Grüne, der allerdings auch betonte, dass „nie und zu keinem Moment Menschen durch Protest gefährdet werden“ dürften.

Tim Brockmann vom Koalitionspartner CDU war dann deutlich schärfer: Der Protest von Teilen der Klimaschutzbewegung radikalisiere sich immer weiter und entferne sich vom Boden des Rechtsstaates, griff er Aktionen der „letzten Generation“ an. Es würden gezielt Verkehrsknotenpunkte blockiert, um möglichst viele Menschen zu nötigen, es würden Kunstwerke angegriffen, es werde auf Flughäfen eingedrungen, Pipelines würden sabotiert. Das seien keine legitimen Proteste sondern Straftaten und vom Rechtsstaat mit „klarer Kante“ zu verfolgen.

FDP und SPD bringen Strafen ins Spiel

Für FDP-Fraktionschef Christopher Vogt, der die Debatte eingefordert hatte, zeugten die „unsinnigen Aktionen“ von einer Verachtung von Demokratie und Rechtsstaat. Er sprach von einem „Bärendienst für den Klimaschutz“. Sympathie hat Vogt für Forderungen nach Schadensersatz: Wer grob fahrlässig Rettungseinsätze auslöse oder mutwillig Kunstwerke zerstöre, sollte „eine Rechnung“ bekommen.

Kai Dolgner von der SPD unterstrich, dass Straftaten wie Nötigung, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung nicht mehr von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien. Er wehrte sich aber gegen Gesetzesverschärfungen: „Der rechtliche Rahmen ist ausreichend.“

SSW: Proteste dürfen keine Menschenleben gefährden

Für Lars Harms vom SSW haben „solche Proteste ihre Berechtigung, solange sie nicht Leib und Leben und Rechte anderer gefährden. Sie stehen für eine höhere Sache ein.“ Was man nicht hinnehmen dürfe, seien Eingriffe Sachbeschädigungen sowie gefährliche Eingriffe in den Straßen- und Flugverkehr. Das gefährde Menschenleben, so Harms.