Kiel. Ehemaliger Wirtschaftsminister Buchholz greift Günthers Landesregierung an. Das sind die Kritikpunkte des FDP-Abgeordneten.
Mit dem Geld kaufen sie Luxusimmobilien, schnelle Autos, edlen Schmuck und teure Gemälde. Um die 100 Milliarden Euro, schätzen Experten, werden jedes Jahr in Deutschland „gewaschen“ und gelangen so in den legalen Wirtschaftskreislauf. Dahinter steckt oft die Organisierte Kriminalität. Und was unternimmt das Land Schleswig-Holstein, um Geldwäsche zu bekämpfen? Viel zu wenig, sagt die FDP. Dass die Personalausstattung dürftig ist, gesteht die Landesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Bernd Buchholz auch ein.
Demnach habe das Land seit fünf Jahren keinen einzigen Experten zur Bekämpfung der Geldwäsche neu eingestellt. Lediglich 2,5 Vollzeitstellen seien aus anderen Bereichen abgezogen und in der Geldwäscheaufsicht eingesetzt worden, kritisiert die FDP. Besonders schlecht stellt sich die Situation im Bereich des Justizministeriums dar: Hier wurde schlicht niemand zusätzlich mit der Bekämpfung von Geldwäsche beauftragt. „Die Landesregierung hat einfach mal nichts gemacht, um die Aufsicht über Geldwäschetätigkeiten zu verstärken. Dabei betont Finanzministerin Heinold ständig, wie gigantisch die Herausforderungen in diesem Bereich sind.“ So kommentierte FDP-Mann Buchholz die Antwort des von Monika Heinold (Grüne) geführten Ministeriums auf seine Anfrage.
Geldwäsche: Buchholz kritisiert Personalausstattung der Behörden
Buchholz, bis Juni noch Wirtschaftsminister in Schleswig-Holstein, kritisiert seine ehemalige Kabinettskollegin scharf: „Die dicken Fische der Geldwäscheorganisationen fängt man nur, wenn man die kontrollierenden Institutionen schlagkräftig ausstattet. Monika Heinold fischt mit ihrer dünnen Personalausstattung der Behörden in sehr seichtem Gewässer.“
Diese „dünne Personaldecke“ stößt auch bei Gericht auf Kritik. An den Spitzen der schleswig-holsteinischen Landgerichte ist von einer „unzureichenden“ und „unbefriedigenden“ Situation die Rede. Die Landesregierung habe keine zusätzliche Stelle bewilligt – trotz begründeter Anträge. Es habe einen Austausch gegeben, aber kein weiteres Personal. Anders als in anderen Bundesländern, heißt es. Die Rede ist von einer vollen Stelle pro Gericht, die man benötige, um Geldwäsche ausgestattet wie in anderen Bundesländern vernünftig bekämpfen zu können.
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Buchholz sieht dringenden Handlungsbedarf
In der Antwort auf die Kleine Anfrage gibt das Finanzministerium zu, für die einzelnen Landgerichte den „Anteil der Personen“, die sich mit der Bekämpfung der Geldwäsche beschäftigen, „nicht genau beziffern zu können“. Dabei sind die Landgerichte zuständig für die Aufsicht über die Notare. Geld im großen Stil wird häufig bei Immobilienverkäufen gewaschen. „Insofern ist die Prüfung von Notarinnen und Notaren, die Immobilienverkäufe abwickeln, ob die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz eingehalten wurden, von zentraler Bedeutung. Augenscheinlich findet das nicht im erforderlichen Maß statt“, kritisiert die FDP.
Wie dünn die Personaldecke ist, beschreibt Heinolds Behörde in der Anfrage: „Beim Finanzministerium waren seit 2017 fünf Personen mit der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Geldwäschegesetz betraut, davon eine Teilzeitkraft.“ Zwei der fünf hätten aber noch weitere Aufgaben zu erledigen. „Wenn Schleswig-Holstein nicht zum El Dorado für Geldwäscher verkommen soll, besteht dringender Handlungsbedarf“, sagt Buchholz.
Finanzministerin Heinold: Kampf gegen Geldwäsche dringend geboten
Auch wenn es aus der Zahl der Stellen nicht ablesbar ist: Finanzministerin Monika Heinold hält den Kampf gegen Geldwäsche für dringend geboten: „Wenn wir uns über die Finanzierung unseres Staates unterhalten, muss es auch immer darum gehen, auf der einen Seite Steuerschlupflöcher zu schließen, auf der anderen Seite vor allem das Geld reinzuholen, was nach Recht und Gesetz dem Staat zusteht“. Das sagte die Politikerin, als sie den „Tätigkeitsbericht der Geldwäscheaufsicht“ für die Jahre 2017 bis 2020 vorstellte.
In dem Bericht informiert das Ministerium unter anderem, dass man vor allem Immobilienmakler und sogenannte Güterhändler auf Geldwäsche überprüft habe. Bei einer der Kontrollen ging es um einen Immobiliendeal: Hier war es ein Gastronom, der ein schmuckes Grundstück mit Hilfe einer „familiären Schenkung aus dem Ausland“ bezahlte. Auf das Grundstück ließ der Mann ein exklusives Wohnhaus bauen. Kaum fertig, verkaufte er alles und ging zurück in sein Heimatland. Dieses anonymisierte Beispiel zeigt: Geldwäsche ist ein reines Kontrolldelikt: je intensiver die Behörden hinschauen, desto mehr Fälle decken sie auch auf.