Helfer versuchen Hamburger in Travemünde zu reanimieren, doch Hunderte Schaulustige stören. Der Polizei platzt der Kragen.
- Ein junger Mann stirbt durch einen Badeunfall in der Ostsee
- Ersthelfer versuchen, den Mann am Strand von Travemünde zu reanimieren
- Doch Hunderte Gaffer filmen die Tragödie und behindern den Rettunsversuch
In der Ostsee vor Travemünde ist am Mittwoch ein junger Mann bei einem tragischen Badeunfall ums Leben gekommen. Inzwischen sei die Identität des Toten geklärt, teilte Claudia Struck, Sprecherin der Polizeidirektion Lübeck, am Freitag mit. Es handelte sich um einen 29-Jährigen, der in Hamburg lebte und am bislang heißesten Tag des Jahres allein an die Küste aufgebrochen war. "Ermittlungen haben ergeben, dass der Verstorbene Nichtschwimmer war und ertrunken ist", sagte Struck. Es handelte sich um einen Unfall.
Ostsee: Mann ertrinkt – Hunderte Gaffer filmen Tragödie
Am Tag zuvor hatte sich die Polizeisprecherin über die vielen Gaffer am Strand empört. Während Ersthelfer vergeblich versuchten, den Mann zu reanimieren, hätten "mehrere Hundert Schaulustige" das Geschehen verfolgt und den Rettungseinsatz gestört.
Zuvor hatte ein 37 Jahre alter SUP-Fahrer aus Lübeck in der Nähe der Seebrücke gegen 16 Uhr einen regungslos im Wasser treibenden Mann bemerkt. Er zog ihn auf sein Board, brachte ihn an Land und begann mit Wiederbelebungsmaßnahmen, so Struck. Dort halfen weitere Strandbesucher und Mitarbeiter der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) bis zum Eintreffen des Notarztes. "Trotz des engagierten Eingreifens der Ersthelfer verstarb der Mann", sagte die Polizeisprecherin.
Ostsee: Polizei wütend über "pietätlose" Gaffer
"Überschattet wurde das tragische Geschehen zusätzlich von einer sehr hohen Anzahl Schaulustiger, die pietätlos in Begleitung ihrer Kinder die Rettungsmaßnahmen nicht nur beobachteten, sondern auch filmten und der wiederholten Aufforderung der Polizei, den Bereich zu verlassen, nicht nachkamen", sagt Struck. "Es ging sogar soweit, dass notdürftig mittels Strandlaken und Handtüchern errichtete Sichtbarrieren ignoriert und Mobiltelefone darüber gehalten wurden, um zum einen die Filmaufnahmen zu beenden und zum anderen die Sensationslust zu stillen."
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Wegen der Vielzahl der Anwesenden und "des eigentlichen Einsatzgrundes, nämlich Menschenleben zu retten", sei es der Polizei nicht gelungen, die Personalien der Schaulustigen festzustellen und Strafverfahren wegen des Fotografierens oder Filmens eines Unfalls einzuleiten, sagte Polizeisprecherin Struck. Dies kann mit einer Geldbuße oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden.