Kiel. Der 48-Jährige hatte die Taten gestanden, aber behauptet, sie nicht geplant zu haben. Das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht.

 Für den Dreifachmord im Mai 2021 in Dänischenhagen (Schleswig-Holstein) und Kiel hat das Landgericht Kiel die Höchststrafe für einen Zahnarzt verhängt. Das Schwurgericht verurteilte den 48-Jährigen am Montag für die Morde an seiner Ehefrau, deren neuen Bekannten und einem weiteren Mann zu lebenslanger Haft. Der Angeklagte hatte die Taten im Prozess gestanden, will sie aber nicht geplant haben.

Der Vorsitzende Richter Jörg Brommann sagte in seiner Urteilsbegründung, die Kammer habe zudem die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt. Damit kann der Mann nicht nach 15 Jahren auf Bewährung freikommen.

Dreifachmord in einer halben Stunde: Zahnarzt verurteilt

Am Vormittag des 19. Mai 2021 feuerte der Mann nach Überzeugung des Gerichts fast 50 Schuss aus einer Maschinenpistole auf seine Frau, als sie gerade ihren neuen Bekannten im Eingang einer Doppelhaushälfte in Dänischenhagen bei Kiel begrüßte. 48 Schüsse registrieren die Rechtsmediziner bei ihr - schon die ersten sollen tödlich gewesen sein. Viele durchschlugen ihren Körper und trafen den zehn Jahre älteren neuen Bekannten. Beide verbluteten am Tatort.

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Nur eine halbe Stunde später starb in Kiel das dritte Opfer, ein 52 Jahre alter gemeinsamer Bekannter, durch fünf Schüsse ins Gesicht. Ihn machte der Mann laut Anklage für das Scheitern seiner Ehe verantwortlich.

Verteidigung des Zahnarztes forderte neues Gutachten

Staatsanwalt und Nebenkläger hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für den deutschen Angeklagten gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Totschlag. Auch sie bezweifelten nicht, dass ihr Mandant die drei Opfer erschoss, gingen aber von nicht geplanten Taten und verminderter Schuldfähigkeit aus - im Gegensatz zum psychiatrischen Gutachter.

Vergeblich forderte die Verteidigung ein zweites Gutachten und die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit. Aber die Kammer hatte keine Zweifel an dessen Expertise. Der psychiatrische Facharzt attestierte volle Schuldfähigkeit und schließt Affekttaten aus. Er nahm Bezug darauf, dass die drei Opfer an zwei Tatorten innerhalb von nur etwa einer halben Stunde getötet wurden. Er erwähnte auch, dass der Mann im Internet nach Begriffen wie „lebenslang“, „Mörder“ und „Schuld“ suchte.

Das gilt auch für die Einordnung von Bildern aus Überwachungskameras im Praxishaus des Angeklagten. Sie zeigen, wie der angeklagte Zahnarzt aus Westensee (Kreis Rendsburg-Eckernförde) wenige Tage vor der Tat mit zwei Waffen, Magazinen und Schalldämpfern hantiert.

Hinterbliebene der Opfer sollen Schmerzensgeld bekommen

Den Angehörigen der Opfer sprach das Gericht mehrere Zehntausend Euro Schmerzensgeld zu. Sie reagierten nach Angaben ihrer Nebenklagevertreter erleichtert auf das Urteil. Rechtsanwalt Jan Kürschner sagte für die Witwe des in Kiel erschossenen Mannes: „Die Hinterbliebenen sind froh, dass sie mit den schrecklichen Taten abschließen können.“ Sie verfolgte den Prozess im Gerichtssaal, trug auch während der Urteilsverkündung ein T-Shirt mit dessen Foto.

Der Doppelmord in Dänischenhagen hatte für großes Aufsehen gesorgt. Nachdem Nachbarn Schussgeräusche gehört und die Polizei alarmiert hatten, entdeckten Einsatzkräfte die Leichen und lösten Großalarm aus. Zeitweise wurde das Kieler Brauereiviertel abgeriegelt, weil dort das beschriebene Fluchtfahrzeug gesehen worden sein soll. Ein Aufatmen gab es erst, als sich der Zahnarzt am Abend des 19. Mai 2021 in Hamburg stellte und die Taten einräumte. Dort erfuhren die Beamten von ihm von dem dritten Toten.

Vor den Morden hatte der 48-Jährige seine Ex-Partnerin gestalkt, einen GPS-Sender an ihrem Auto platziert und den späteren Tatort ausgespäht. Eine Gewaltschutzanordnung ignorierte er. Die Frau hatte laut Zeugen Todesangst. Aus der Untersuchungshaft schrieb der vierfache Vater einer Freundin: „Mit dieser Schuld leben zu müssen, ein Mörder zu sein, ist die schlimmste Strafe.“