Hamburg/Itzehoe. Nach Flucht der 96-jährigen Angeklagten nun zweiter Anlauf im Landgericht Itzehoe. Vorwurf auf Beihilfe zum Mord in 11.000 Fällen.

Zweiter Anlauf für den Prozess wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen: Nachdem die 96 Jahre alte Angeklagte am ersten Prozesstag zunächst geflüchtet war, soll nun am Dienstag in ihrer Anwesenheit vor dem Landgericht Itzehoe die Anklageschrift verlesen werden. Das werde im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sichergestellt, sagte ein Gerichtssprecher.

Irmgard F. hatte von Juni 1943 bis April 1945 in der Kommandantur des deutschen Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig gearbeitet. Ihr wird zur Last gelegt, als Stenotypistin und Schreibkraft den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von Gefangenen Hilfe geleistet zu haben. Im KZ Stutthof und seinen Nebenlagern sowie auf den sogenannten Todesmärschen zu Kriegsende starben nach Angaben der für die Aufklärung von NS-Verbrechen zuständigen Zentralstelle in Ludwigsburg etwa 65.000 Menschen.

Stutthof-Prozess: Angeklagte flüchtete

Das Verfahren gegen F. findet vor einer Jugendkammer statt, weil die Angeklagte zur Tatzeit erst 18 beziehungsweise 19 Jahre alt war. Der Prozess gilt als einer der womöglich letzten NS-Prozesse in Deutschland. Die Strafkammer hat Verhandlungstermine bis Anfang Juni nächsten Jahres angesetzt.

Am ersten Prozesstag, am 30. September, hatte die 96-Jährige wenige Stunden vor Prozessbeginn ihr Heim in Quickborn (Kreis Pinneberg) verlassen und war mit einen Taxi Richtung Norderstedt/Hamburg-Ochsenzoll gefahren. Nach Abendbltt-Informationen war sie am Mittag zu Fuß auf der Langenhorner Chaussee in Hamburg unterwegs, als Polizisten auf sie aufmerksam wurden. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hatte sie wenige Tage vor Prozessbeginn in einem Brief an das Gericht erklärt, dass sie nicht kommen wolle.

Stutthof-Prozess: Angeklagte musste in Haft

Die Frau wurde wenig später von der Polizei gefasst und kam in Haft. Nach fünf Tagen wurde sie unter Anordnung von Sicherheitsmaßnahmen aus der Haft entlassen. „Es ist jedoch sichergestellt, dass sie zum nächsten Termin erscheinen wird“, hieß es Anfang Oktober dazu. Die vorübergehende Inhaftierung war damit begründet worden, dass eine erneute Flucht nicht auszuschließen ist. „Die Kammer hat sich von der Haftfähigkeit der Frau überzeugt“, so eine Gerichtssprecherin.