Kiel. ... kann das erhebliche Kosten verursachen. Was muss der Eigentümer zahlen und was trägt die öffentliche Hand?
Wer kommt für die Kosten auf, wenn eine Fliegerbombe auf einem Privatgrundstück gefunden wird? Diese Frage stellt sich, nachdem am Dienstag in einer Siedlung am Stadtrand von Kiel eine Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg entschärft worden ist. Das Innenministerium in Schleswig-Holstein hat dazu klare Vorgaben.
"Sobald das Objekt identifiziert ist, trägt alle weiteren Kosten die öffentliche Hand", sagt Ministeriumssprecher Dirk Hundertmark. Darin eingeschlossen sind die Kosten für die Räumung, Absperrung und die Evakuierung des betroffenen Gebiets.
Kampfmittel: Eigentümer bezahlt Überprüfung des Grundstücks
In Schleswig-Holstein sind auch Grundstückeigentümer in der Pflicht. Sie müssen mit dem Bauantrag auch eine Überprüfung auf Kampfmittel beantragen. Dann überprüft der Kampfmittelräumdienst anhand von Luftbildern und gegebenenfalls auch Sondierungen, ob auf dem Grundstück zum Beispiel ein Blindgänger liegt. Für diese Überprüfung muss der Grundstücksbesitzer einen Stundensatz von 71 Euro zahlen. Bestätigt sich der Verdacht, trägt alle weiteren Kosten die öffentliche Hand.
Laut Hundertmark sind in Schleswig-Holstein anhand alter Unterlagen 100 Gemeinden identifiziert worden, in denen es eine hohe Belastung mit Kampfmitteln gibt.
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Kampfmittel: So ist die Regelung in Hamburg
Wer welchen Teil der Kosten trägt, wird von den einzelnen Bundesländern festgelegt. Dementsprechend gibt es unterschiedliche Regelungen. Auch in Hamburg gibt es laut der geltenden Kampfmittelverordnung eine Aufteilung der Kosten zwischen Grundstückseigentümer und der Stadt.
Die Kosten für eine Überprüfung des Grundstückes trägt der Eigentümer. Wenn diese aber fünf Prozent des Verkehrswertes des Grundstücks übersteigen, kann er bei der Stadt eine Erstattung dieses Betrages beantragen. Die Kosten für die Beseitigung der Kampfmittel trägt die Stadt.