Schleswig-Holstein. Irmgard F. wird Beihilfe zum Mord in 11.387 Fällen vorgeworfen. 30 Überlebende als Nebenkläger. Gutachten spielt wichtige Rolle.

Am Donnerstag beginnt vor dem Landgericht Itzehoe einer der letzten großen Prozesse, der sich mit den Gräueltaten des Naziregimes befasst. Vor der Dritten Großen Jugendkammer des Gerichts muss sich die 96 Jahre alte Irmgard F. verantworten, die in einem Altenheim in Quickborn lebt. Ihr wird vorgeworfen, in ihrer Funktion als Stenotypistin und Schreibkraft in der Lagerkommandantur des ehemaligen Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig zwischen Juni 1943 und April 1945 Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen geleistet zu haben.

Dem Landgericht steht ein Mammutverfahren ins Haus. Der Vorsitzende Richter Dominik Groß hat insgesamt 27 Prozesstage anberaumt, bis zum 7. Juni kommenden Jahres. Aktuell haben sich 30 Überlebende des KZs als Nebenkläger registrieren lassen, sie werden von 13 Anwaltskanzleien vertreten. Diese Zahl kann sich bis Prozessbeginn noch ändern.

Prozess: Viele Nebenkläger aus Ausland

31 Medienunternehmen wollen über den Prozess berichten, inklusive freier Journalisten sind 135 Medienvertreter akkreditiert. Weil im Landgericht kein so großer Raum zur Verfügung steht, findet das Verfahren im Gebäude eines Itzehoer Logistikunternehmens statt.

Viele der Nebenkläger leben im Ausland. Sie kommen unter anderem aus Australien, den USA, Kanada und Israel, aber auch aus Osteuropa. Viele von ihnen sind hochbetagt, werden vermutlich nicht persönlich erscheinen. „Wir als Gericht müssen aber damit rechnen, dass alle kommen“, sagt Gerichtssprecherin Frederike Milhoffer.

Ab 2016 wurde gegen Irmgard F. ermittelt

In diesem Fall würde es, Richter, Anwälte, Anklagevertreter und Protokollkräfte mitgerechnet, etwa 50 Verfahrensbeteiligte geben. 35 Plätze im Saal sind für Pressevertreter reserviert, zudem wird das Verfahren in einen weiteren Medienraum übertragen. 35 weitere Plätze sind für Zuschauer vorgesehen, die vermutlich stundenlange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.

Die Ermittlungen gegen Irmgard F. hatten erst 2016 begonnen, in den Jahrzehnten davor war die Frau lediglich als Zeugin befragt worden. Dass die Quickbornerin erst 71 Jahre nach Kriegsende als Beschuldigte geführt wurde, ist einer geänderten Rechtsauffassung bei deutschen Staatsanwaltschaften und Gerichten geschuldet.

Auch Schreibdienste gelten als Beihilfe zum Mord

Sie sind zu der Erkenntnis gekommen, dass unterstützende Tätigkeiten wie Wach- oder eben auch Schreibdienste im juristischen Sinn als Beihilfe zum Mord zu werten sind. Davor waren meist nur die Täter belangt worden, die hohe Positionen in den Konzentrationslagern innehatten oder sich direkt an Tötungen beteiligt hatten.

Das ist bei Irmgard F. nicht der Fall. In dem Verfahren geht es jetzt darum, ob die von ihrem 18. bis 20. Lebensjahr als Schreibkraft in dem KZ eingesetzte Frau Kenntnis von den Gräueltaten hatte und durch ihre Tätigkeit zum Funktionieren des Lagers beitrug. Die Anklage stützt sich auf ein umfangreiches Historikergutachten, das Bestandteil der weit mehr als 100 Seiten starken Anklageschrift ist.

Beihilfe zum Mord in 11.387 Fällen

Sie wirft der heute 96-Jährigen Beihilfe zum Mord in 11.387 Fällen vor, wovon es in sieben Fällen beim Versuch geblieben sein soll. Zum Prozessauftakt müssen lediglich sechs Seiten der Anklageschrift vorgelesen werden, anschließend erhalten die Angeklagte und ihr Verteidiger Wolf Molkentin das Wort.

Der Jurist hatte bereits angekündigt, dass seine Mandantin die Geschehnisse in dem KZ nicht in Abrede stellen will. Ob die 96-Jährige sich persönlich zu den Vorwürfen äußern wird, ihr Verteidiger eine Erklärung verliest oder keine Angaben gemacht werden sollen, gab der Verteidiger in einem Telefonat wenige Tage vor dem Prozessbeginn nicht preis. Er weist nochmals auf die Unschuldsvermutung hin, die natürlich auch für seine Mandantin gelte.

Angeklagte leidet unter Herzkrankheit

Die hatte zwischenzeitlich einen persönlichen Brief an das Gericht geschrieben und angekündigt, nicht zur Hauptverhandlung erscheinen zu wollen. „Den Eingang des Schreibens kann ich bestätigten, zum Inhalt kann ich keine Angaben machen“, so Gerichtssprecherin Milhoffer. Sie fügt jedoch hinzu: „Wir gehen davon aus, dass die Angeklagte zum Termin kommen wird.“

Im Vorfeld hatte die Frage, ob Irmgard F. überhaupt verhandlungsfähig ist, breiten Raum eingenommen. Ein Gutachten des amtsärztlichen Dienstes des Kreises Pinneberg wies auf die Herzkrankheit der Seniorin hin und äußerte Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit der Frau. Weil ein abschließendes Urteil dazu fehlte, ordnete das Gericht die Untersuchung der Angeklagten durch einen auf Herzkrankheiten spezialisierten Kardiologen an.

Urteil: Angeklagte muss an Prozess teilnehmen

Der kam zu dem Urteil, dass die 96-Jährige zumindest stundenweise dem Prozess folgen kann. Sollte sie am Donnerstag nicht erscheinen, droht ihr im Extremfall die Zwangsvorführung durch die Polizei.

Zur Frage, ob seine Mandantin persönlich erscheinen wird, will sich ihr Verteidiger Molkentin nicht äußern. Er wird nach Ende des ersten Prozesstages an einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Staatsanwaltschaft, Gerichtssprecherin und Nebenklägervertreter teilnehmen. Die Beweisaufnahme wird dann zunächst am 19. und 26. Oktober fortgeführt, im November sind jeweils dienstags vier weitere Prozesstermine anberaumt.

Prozess: Historikergutachten im Fokus

Im Fokus des Verfahrens dürfte die Auseinandersetzung mit dem Historikergutachten gehen, zu dem sich der Verteidiger im Vorfeld so geäußert hat: „In dem der Anklage beigefügten Historikergutachten findet sich wenig Konkretes zur persönlichen Verantwortung meiner Mandantin.“

Im Konzentrationslager Stutthof hatten die Nazis unter anderem polnische Bürger, sowjetische Kriegsgefangene und Juden eingesperrt, gequält und getötet. So sollen die Insassen seit Sommer 1944 auf Befehl der SS in Berlin systematisch in einer Genickschussanlage und einer Gaskammer hingerichtet worden sein.

Prozess: Irmgard F. arbeitete für Chef des KZs

Von mehr als 100.000 Insassen, die zuvor nach Stutthof gebracht worden waren, starben schätzungsweise 65.000 Menschen. Viele der dafür verantwortlichen Verbrecher wurden unmittelbar nach Kriegsende hingerichtet, darunter Lagerkommandant Max Pauly, zehn Offiziere und Unteroffiziere sowie sieben Aufseherinnen.

Paul Werner Hoppe, der im September 1942 Pauly – der wechselte als Kommandant in das KZ Neuengamme – als Chef des KZ Stutthof ablöste, kam glimpflich davon. Er wurde 1957 in zweiter Instanz zu neun Jahren Haft verurteilt. Für ihn hatte Irmgard F. von ihrem 18. bis 20. Lebensjahr gearbeitet. Wegen ihres damaligen Alters muss sie sich nun mit 96 Jahren vor einer Jugendkammer verantworten.