Schwarzenbek. „Josy“ nimmt im Mai 2018 in einem Waldstück Ecstasy ein und stirbt. Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung.

Es begann als Verabredung unter Freunden – und endete mit dem dramatischen Tod eines 16 Jahre alten Mädchens. Was genau an jenem 25. Mai 2018 in einem Waldstück in Geesthacht geschehen ist, ob der tragische Tod von „Josy“ hätte verhindert werden können, und wer am Ende verantwortlich dafür war – das blieb am Dienstag vor dem Amtsgericht Schwarzenbek zumindest für die Öffentlichkeit unklar. Denn bereits vor Verlesung der Anklage beantragte der Staatsanwalt, die zahlreich im Saal 1 anwesenden Zuschauer von der Verhandlung auszuschließen. Als Grund nannte er, dass eine der Angeklagten zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt war und sie daher besonders schutzbedürftig sei.

Die Vorsitzende Richterin folgt diesem Antrag, allerdings erst, nachdem der Anklagevertreter die Vorwürfe verlesen hat. Drei junge Menschen – zwei Frauen, ein Mann – sitzen mit ihren Verteidigern im Saal. Sie sollen, so heißt es in der Anklage, sich an jenem Tag gegen 16 Uhr mit dem späteren Opfer in der Geesthachter Oberstadt getroffen haben, um Drogen zu konsumieren. Dem heute 22 Jahre alten Daniel L. (alle Namen geändert) wird zudem vorgeworfen, die Droge Ecstasy mitgebracht und an die 16 Jahre alte „Josy“, wie sie von allen genannt wurde, verkauft zu haben.

„Josy“ soll Pillen im Beisein der Angeklagten genommen haben

Dann soll das hübsche Mädchen, deren Eltern aus Polen stammen, die Pillen im Beisein der Angeklagten genommen haben. Es begann ein Todeskampf, den „Josy“ verlor. Denn kurz darauf, so der Staatsanwalt, geriet „Josy“ zunächst in einen Ecstasy-Rausch. Sie begann zu schwitzen, die Pupillen weiteten sich, sie krampfte, sie röchelte und verlor schließlich das Bewusstsein. Das Verhalten der Geschwister Daniel und Julia L. sowie ihrer Freundin Melanie P. in dieser Phase war es, was sie auf die Anklagebank gebracht hat.

Denn sie sollen laut Anklage zwar den Rettungsdienst gerufen haben, doch später dann auch auf explizite Nachfrage des ebenfalls eingetroffenen Notarztes verschwiegen haben, dass „Josy“ Ecstasy konsumiert hatte. So seien gezielte Reanimationsmaßnahmen nicht möglich gewesen.

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Verfahren gegen Geldauflage eingestellt

„Josy“ starb nur wenige Momente später. „Unterlassene Hilfeleistung“ wird den drei jungen Menschen vorgeworfen, die alle eine Ausbildung im Bereich der Altenpflege gemacht und dort auch „Josy“ kennenlernten haben. Sechs Zeugen waren geladen, darunter der Notarzt und Rettungskräfte. Deren Aussagen wie auch die Entscheidungsbegründung des Gerichts bleiben der Öffentlichkeit verborgen. Am Ende wird das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gegen alle drei Angeklagten eingestellt. Sie müssen Geldauflagen leisten.

Mareike Schween, die Verteidigerin der jüngsten Angeklagten, bescheinigt dem Gericht, mit Augenmaß entschieden zu haben. „Der erzieherische Gedanke des Strafrechts stand hier im Vordergrund.“