Hamburg/Kiel. Hamburgerin klagt erfolgreich gegen Zweitwohnungsabgabe. In Zukunft wird die Lage der Immobilie eine größere Rolle spielen.
Mitten im Corona-Lockdown stoppten empörte Zweitwohnungsbesitzer ihre Steuerzahlungen. Das Land Schleswig-Holstein hatte ihnen die Nutzung ihrer Immobilien an Nord- und Ostsee untersagt, deshalb gingen sie in den Steuer-Boykott. Um Zahlungen werden sie dennoch nicht herumkommen. Bei einigen wird die Rechnung wohl deutlich höher ausfallen als bisher.
Denn die rund 70 Kommunen, die in Schleswig-Holstein ein Zweitwohnungssteuer erheben, sind gerade dabei, neue Berechnungsgrundlagen zu schaffen. Freiwillig geschieht dies allerdings nicht. Einige Zweitwohnungsbesitzer hatten erfolgreich gegen die alte Berechnungsgrundlage geklagt. Auf die Kommunen kommt nun viel Arbeit zu.
In Gang gesetzt hat das unter anderem eine Hamburgerin. Sie hatte 2013 ein Haus in Niendorf an der Ostsee erworben und es als Zweitwohnung genutzt. 2014 und 2015 bekam sie deshalb Zweitwohnungssteuerbescheide, gegen die sie vor Gericht zog. Das Verwaltungsgericht wies die Klagen ab. Doch sie legte Berufung ein. Das Schleswiger Oberverwaltungsgericht (OVG) gab ihr schließlich im Januar 2019 zumindest teilweise recht.
Anwalt hatte volle Rückzahlung der Steuerbeträge aus 2014 und 2015 verlangt
Der Anwalt der Hamburgerin hatte die volle Rückzahlung der Steuerbeträge aus 2014 und 2015 verlangt – rund 2100 Euro. Begründung: Die Steuersatzung sei nicht wirksam verkündet worden. Doch das OVG kam zu einem anderen Ergebnis. Die Besteuerungsgrundlage verstoße gegen den Gleichgrundsatz, die Bescheide seien nichtig. Erst mit einer neuen Satzung könnten rechtsgültige Bescheide erlassen werden. Weil eine Berufung gegen das Verwaltungsgerichtsurteil nur teilweise möglich war, bedeutete das allerdings für die Klägerin, dass sie nur einen Teil ihres Geldes zurückbekam – 273,71 Euro zuzüglich Zinsen.
Ende 2019 scheiterte die Gemeinde Timmendorfer Strand auch in der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht. Damit war klar: Alle Kommunen in Schleswig-Holstein müssen neue Satzungen für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer aufstellen. Dann kam Corona. Der Lockdown verhinderte monatelang Sitzungen der gemeindlichen Gremien. Viele Kommunen haben auch heute noch keine rechtsgültige Satzung.
Es geht um viel Geld
Aber sie arbeiten daran. Der Grund ist klar: Es geht um viel Geld. Die Zweitwohnungssteuer hat den Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein im Jahr 2017 rund 37 Millionen Euro eingebracht. In den Badeorten ist sie unverzichtbar. Die Gemeinde Timmendorfer Strand, zu der Niendorf gehört, hatte für dieses Jahr mit 2,4 Millionen Euro von den Zweitwohnungsbesitzern gerechnet. Das ist etwas mehr als die Einnahme aus der Grundsteuer B und etwas weniger als die Hälfte des erwarteten Ertrags aus der Gewerbesteuer. In der Gemeinde gibt es 2700 Zweitwohnungen.
Die neuen Satzungen werden sich an dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts orientieren müssen. Das hatte in schöner Klarheit geschrieben: „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet der allgemeine Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln.“ Bei der Zweitwohnungssteuer aber, so das OVG, sei Ungleiches gleich behandelt worden. Das Gericht lieferte auch ein Beispiel. „Der Inhaber einer im Jahr 1964 erbauten Zweitwohnung mit damals guter Ausstattung in Wohngebietslage im Ortsteil Niendorf südlich der Bundesstraße 76 zahlt Zweitwohnungssteuer in der gleichen Höhe wie der Inhaber einer im Jahr 2018 nach neusten Energiestandards erbauten Wohnung (gleicher Größe) mit moderner Ausstattung und Meerblick an der Promenade von Timmendorfer Strand“, heißt es im Urteil.
Urteil wird die Rathäuser extrem belasten
So geht es natürlich nicht, sagt das OVG. Und deshalb werden in Zukunft die Hamburger mit einer Wohnung an der Promenade deutlich mehr Geld zahlen müssen als bisher, während Immobilien in schlechteren Lagen deutlich geringer besteuert werden. Einig ist man sich an der Küste darin, dass am Gesamtaufkommen der Steuer nicht gedreht werden soll. „Wir wollen nicht höhere Einnahmen erzielen“, sagt etwa Heinz Bäker, der Grömitzer Bürgervorsteher.
Einig ist man sich an der Küste auch darin, dass das Urteil die Rathäuser extrem belasten wird. Viele Kommunen haben wegen des Rechtsstreits seit Jahren nur noch Vorauszahlungsbescheide erlassen, aber keine abschließenden Bescheide. Das muss nun nachgeholt werden. Für die Steuerzahler entstehen keine Nachteile, es gilt ein Schlechterstellungsverbot. In Grömitz rechnet man deshalb mit Rückzahlungen an die Wohnungsbesitzer und hat dafür eine Rücklage von 200.000 Euro gebildet.
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Einig ist man sich an der Küste auch darin, dass die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer in diesem Jahr coronabedingt sinken werden: „Für die Zeit des Lockdown werden wir keine Steuern erheben“, sagt Bäker. Sechs Wochen lang, vom 23. März bis zum 4. Mai, konnten Wohnungsbesitzer nicht in ihre Immobilie. Diejenigen, die vorher angereist waren, durften immerhin bleiben. Bleiben sie nun ebenfalls von Steuerzahlungen verschont, obwohl sie ihre Immobilie nutzen konnten? Die Berechnung der neuen Zweitwohnungssteuer ist ohnehin schon kompliziert genug. Durchaus möglich, dass da einige Hamburger zu Krisengewinnlern werden.