Kiel. Insgesamt werden mit Hilfe des Bundes 20 Millionen Euro gezahlt. Viele Ausschlusskriterien. Die Mindesthilfe beträgt 2500 Euro.

Das Kabinett in Kiel hat heute beschlossen, sich mit 10 Millionen Euro an der Dürrehilfe des Bundes für die Landwirte zu beteiligen. Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht sprach in Anbetracht des trockenen Sommers von einer "echten Bewährungsprobe für die Landwirtschaft". Umso wichtiger sei es, dass die Bauern jetzt Klarheit hätten und die Hilfe auf den Weg gebracht werde.

Finanzministerin Monika Heinold verwies auf die bereits ergriffenen steuerlichen Maßnahmen zur Entlastung der Landwirte. Der Bedarf der Landwirte sei nachgewiesen. "Ich erwarte, dass es ein gemeinsames Bund-Länder-Programm gibt und es ist selbstverständlich, dass wir die notwendigen Mittel mobilisieren." Der Bund hatte bis zu 170 Millionen Euro für Deutschland insgesamt zugesagt. In Schleswig-Holstein stehen insgesamt 20 Millionen Euro Dürrehilfe bereit. Für die Hilfszahlungen ist in den vergangenen Wochen eine sogenannte BundLänder-Verwaltungsvereinbarung (BLVV) vorbereitet worden, die nun zeitnah unterzeichnet werden soll.

Höchstgrenzen und Ausschlusskriterien

Schleswig-Holstein rechnet mit mehr als 1000 Anträgen. Antragsformulare und -verfahren seinen in Vorbereitung, hieß es aus Kiel. Die Erntestatistik 2018 konstatiert für Schleswig-Holstein bei vielen landwirtschaftlichen Kulturen die niedrigsten Erträge seit Jahrzehnten. Besonders betroffene Betriebe müssen infolge der Dürre von Mai bis August mit finanziellen Verlusten in der Größenordnung eines ganzen Jahreseinkommens rechnen. Die Prüfung der Anträge und die Auszahlung der Dürrehilfen übernimmt das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR). Folgende Kriterien sollen in Anschlag gebracht werden:

  1. Der naturale Schaden muss größer als 30 Prozent sein. Verglichen werden der Naturalertrag auf Acker und Grünland 2018 mit dem Betriebsdurchschnitt der letzten drei Jahre. Dieser Nachweis ist laut Landwirtschaftsministerium für viele Ackerfrüchte wie z.B. Getreide und Kartoffeln möglich (Ackerschlagkartei), für den Futterbau (Mais- und Grassilage) sowie die Weidenutzung auf vielen Betrieben jedoch nicht. Hilfsweise können die Landwirte dann auf Schätzwerte zurückgreifen, die derzeit von der Landwirtschaftskammer erarbeitet und dann veröffentlicht werden. Vermutlich würden die Schätzwerte auf Basis der Naturräume ermittelt, hieß es aus Kiel.
  2. gelten soziale Kriterien: Betriebe, deren Einkünfte gemäß dem letzten Steuerbescheid jenseits der 120.000 Euro (Verheiratete) bzw. jenseits der 90.000 Euro (Ledige) liegen, gehen leer aus. Gleiches gilt, wenn nicht-landwirtschaftliche Betriebszweige mehr als 35 Prozent der Gesamteinkünfte erwirtschaften. Auch "anrechenbare hohe Privatvermögen" hindern die Hilfeleistung.
  3. ist "eine Dürrehilfe nur möglich, wenn der Betrieb ohne Dürre nicht existenzgefährdet wäre", erklärte das Landwirtschaftsministerium. Dies werde unter Einbeziehung der Hausbank geprüft und soll verhindern, dass nicht lebensfähige Betriebe subventioniert werden.

Die Mindestauszahlung für Dürrehilfe soll bei 2500 Euro liegen, die Höchstgrenze wurde auf 500.000 Euro festgesetzt.