Bad Segeberg . Polizei sieht „hohe Gefährdungslage“ und will mit den Kontrollen die „festivaltypische Kriminalität“ abwehren.
Wegen des Werner-Rennens („Werner – Das Rennen 2018“) auf dem Hartenholmer Flugplatz hat die Polizeidirektion Bad Segeberg verschärfte Kontrollen angekündigt. Fahrzeuge dürfen auf Basis des sogenannten „Anhalte- und Sichtkontrollen gemäß § 180 III Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein“ verdachtsunabhängig angehalten und durchsucht werden.
Auch wenn es derzeit keine konkreten Anhaltspunkte für bevorstehende Anschläge gebe, bestehe für ganz Schleswig-Holstein eine „abstrakt hohe Gefährdungslage“, erklärte die Polizei.
Eine gute Woche lang wird kontrolliert
Zu dem Festival vom 30. August bis 2. September werden 40.000 Besucher erwartet. Höhepunkt soll der Start des Motorrad-Eigenbaus „Red-Porsche-Killer von Comic-Zeichner Röttger „Brösel“ Feldmann gegen „Holgis“ Porsche sein. Im Comic fuhr Werner das Kult-Motorrad, in der Realität muss Brösel selber ran. Auf einer großen Bühne werden zudem Niedeckens BAP, Fury in the Slaughterhouse sowie Otto und die Friesenjungs auftreten. Beim ersten Rennen 1988 verlor „Brösel“, und das Festival mit sagenhaften 200.000 Zuschauern versank im Chaos.
Der Leitende Polizeidirektor Andreas Görs sagte, die Schutzmaßnahme wäre auf den Zeitraum vom 27. August bis zum 3. September beschränkt und gelte räumlich für den öffentlichen Verkehrsraum zwischen der Autobahn 7, der Bundesstraße 432, der Bundesstraße 205 bzw. die Autobahn 21 und den südlichen Gemeindegrenzen von Kayhude, Wakendorf II und Henstedt-Ulzburg.
Schutz vor Diebstählen
In diesem Geltungsbereich darf die Polizei Personen verdachtsunabhängig kurzzeitig anhalten und sie bzw. deren Fahrzeuge einschließlich der Kofferräume und Ladeflächen in Augenschein nehmen. Laut Görs verfolge die Polizei mit den Kontrollen vor allem das Ziel, „der festivaltypischen Eigentumskriminalität“ entgegenzuwirken. Hierzu zählten insbesondere Zelt- und Taschendiebstähle.
Anhalte- und Sichtkontrollen hätten sich in den vergangenen Jahren bei der Aufhellung von Täterstrukturen bei Wohnungseinbrüchen bewährt. Persönliche Daten werden nur dann erhoben, wenn sich während der Kontrolle Verdachtsmomente gegen eine Person ergeben sollten, erklärte die Polizei. Sprich: Wenn mutmaßlich fremde bewegliche Sachen im Auto gefunden werden.
Gericht erließ Lärmauflagen
Auch dieses Mal wollen die Veranstalter des Rennens nichts anbrennen, aber eben auch nichts schief laufen lassen. Die Polizei ist mit verstärktemm Personal besser auf das deutlich erhöhte Verkehrsaufkommen eingestellt. Trotzdem sind einige Anwohner gerichtlich gegen die große Sause vorgegangen. Die Richter sahen ihre nachbarlichen Beteiligungsrechte nicht verletzt, erließen aber Lärmauflagen zur Sicherung der Nachtruhe ab 22 Uhr.