Schleswig/Hartenholm. Anwohner sehen unter anderem ihre Beteiligungsrechte nicht ausreichend berücksichtigt

    Das geplante Werner-Rennen in Hartenholm kann nach einer ersten Gerichtsentscheidung stattfinden. Das Verwaltungsgericht Schleswig lehnte einen von zwei Eilanträgen gegen die Veranstaltung ab, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die dritte Kammer bewertete den Antrag von 14 Anwohnern als unzulässig. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich. Auch ist noch ein zweites Verfahren zum Stopp des Rennens anhängig.

    Die Anwohner hatten eine Verletzung der Beteiligungsrechte sowie eine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs, des Umwelt- und des Brandschutzes gesehen. Eine Beeinträchtigung individueller Rechte sei jedoch nicht erkennbar, entschied jetzt das Gericht. Wegen des Brandschutzrisikos sei eine Vielzahl an Feuerwehren einsatzbereit sowie mehrere Einsatzkräfte rund um die Uhr in drei Schichten vor Ort.

    Allerdings ist es noch immer nicht sicher, dass das Rennen auch gefahren werden kann: Die Entscheidung über einen weiteren Eilantrag bezüglich des Lärmschutzes steht noch aus. Es droht also noch immer eine einstweilige Verfügung, die das Fest verhindern würde.

    Die Veranstalter des viertägigen Festivals, das vom 30. August bis 2. September stattfinden soll, rechnen mit bis zu 50.000 Fans und einem hohen „Bölkstoff“-Verbrauch. Höhepunkt der Sause soll am 2. September das Rennen zwischen dem Werner-Erfinder und Comiczeichner Rötger „Brösel“ Feldmann sein. Der Zeichner tritt erneut mit seinem als „Red Porsche Killer“ bekannt gewordenen und von „Ölfuß“ gebauten Motorrad gegen den schon etwas betagten roten Porsche seines Kumpels und Kieler Kneipenwirts Holger „Holgi“ Henze an.