Schleswig/Lübeck. Die Gemeinde Groß Grönau hatte versucht, die Pläne zum Ausbau des Flughafens Lübeck für ungültig erklären zu lassen.
Die Gemeinde Groß Grönau ist mit ihrer Klage gegen den Ausbau des Flughafens Lübeck gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig wies am Dienstag die Klage gegen den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss ab. Weder der Hauptantrag auf Aufhebung des Beschlusses noch einer der vielen Hilfsanträge seien begründet, entschieden die Richter des 1. Senats. Flughafenchef Jürgen Friedel und die Leiterin des Amts Planfeststellung im Wirtschaftsministerium, Gesa Völkl, begrüßten die Entscheidung. Der Bürgermeister von Groß Grönau kam nicht erneut nach Schleswig.
Vorangegangen war am Montag eine rund achtstündige mündliche Verhandlung. Die Gemeinde Groß Grönau, die in unmittelbarer Nachbarschaft zum Flughafen liegt, sah unter anderem ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Außerdem befürchtete sie steigende Lärmbelastung durch mehr Flugbetrieb. Der 2009 vom Wirtschaftsministerium des Landes genehmigte Ausbauplan geht von bis zu 3,5 Millionen Passagieren im Jahr aus. Nach Auffassung des Gerichts hat das beklagte Wirtschaftsministerium im Beschluss die Belange des Betreibers und der Gemeinde jedoch ausreichend berücksichtigt und gegeneinander abgewogen.
Winfried Stöcker will wieder Linienbetrieb in Lübeck
Bereits 2011 genehmigte der 1. OVG-Senat in einer Eilentscheidung einen Teilausbau. Doch das Hauptsacheverfahren ruhte sieben Jahre lang - nicht zuletzt, weil die Betreiber des Flughafens mehrmals wechselten. Zuletzt kaufte der in Groß Grönau wohnende Unternehmer Winfried Stöcker im Sommer 2016 den Flughafen. Derzeit findet auf dem Flughafen kein Linienbetrieb statt. Der neue Betreiber will diesen aber gerne wieder aufnehmen.
Und dafür sind die Ausbaupläne, die eine Verlängerung der Start- und Landebahn um rund 150 Meter vorsehen, wichtig. Der Flughafen könnte nach der Verlängerung beispielsweise Regelflüge auf die Kanaren anbieten. „Warmwasserziele im Winter sind sehr wichtig für uns“, sagte Flughafenchef Friedel nach der Urteilsverkündung. Mit einer verlängerten Start- und Landebahn werde die Voraussetzung für Airlines geschaffen, unter allen Wetterbedingungen beispielsweise die Kanaren von Lübeck aus erreichen zu können.
Weniger Flüge in "Nachtrandstunden" genehmigt
Friedel war daher mit dem Urteil „sehr zufrieden“. Die Klage sei abgewiesen und es sei keine Revision zugelassen, sagte er. „Das gibt uns Planungssicherheit.“ Jetzt sei die Chance gekommen, den Flughafen solide und langfristig aufzusetzen. Die Leiterin des Amtes Planfeststellung Verkehr, Völkl, freute sich ebenfalls, dass der Planfeststellungsbeschluss bestätigt und die Klage „vollumfänglich“ abgewiesen wurde.
Allerdings hatte die Planungsbehörde in der mündlichen Verhandlung am Montag die Regelungen zum Flugbetrieb in den sogenannten Nachtrandstunden im Beschluss geändert. Zuvor waren die Bedenken des Senats in Bezug auf die Zulassung von Flügen in dieser Zeit erörtert worden. In den Zeiten bis Mitternacht und zwischen fünf Uhr und sechs Uhr morgens dürfen jetzt weniger Maschinen starten und landen. Es wäre nicht ausgeschlossen gewesen, dass diese Regelung sonst hätte nachgebessert werden müssen, sagte Völkl. Die neue Regelung ist nach Ansicht des Senats rechtlich nicht mehr zu beanstanden.
Bis zum Beginn des Ausbaus dauert es noch
Der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp, freute sich „über die positive Entscheidung im Sinne der Entwicklung der Infrastruktur in unserem Land“. Das Urteil ermögliche den Ausbau der Infrastruktur, der Wirtschaft und des Tourismus. Sein FDP-Kollege Kay Richerts äußerte sich ähnlich. Es sei wichtig, dass endlich mehr Klarheit herrschte. Die Einschränkung der Nachtflüge sei ein guter Kompromiss.
Bis die Betreiber richtig mit dem Ausbau durchstarten können, wird es aber noch einige Zeit dauern. Es sind noch Klagen der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm sowie von zwei Bürgern anhängig. Wann diese verhandelt werden, steht noch nicht fest.