Schleswig. Wie laut darf es nahe dem Sylter Flughafen werden? Gericht will Prozess unterbrechen, um die Lärmbelastung zu messen.

Im Streit um den Fluglärm auf der Insel Sylt hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig am Mittwoch einen Vergleich zwischen dem Flughafen-Betreiber und den Klägerinnen vorgeschlagen. Die Frauen besitzen Häuser in der Einflugschneise, haben jedoch nicht ihren Hauptwohnsitz auf der Nordseeinsel.

In dem Berufungsverfahren habe der Senat angeregt, dass der Flughafen ein Jahr lang monatlich die Lärmbelastung auf den Grundstücken der zwei Frauen in Keitum ermitteln lassen solle, sagte eine Gerichtssprecherin. Befindet sich der Dauerschallpegel demnach unter einer bestimmten Grenze, wäre der Prozess vorüber. Sollte die nun vom Gericht vorgeschlagene Marke von 56 Dezibel überschritten werden, würde der Prozess fortgesetzt.

Klägerinnen verlangen neue Lärmobergrenze

Das Oberverwaltungsgericht hatte den erlaubten Fluglärm auf der Ferieninsel vor zwei Jahren bereits auf 60 Dezibel eingeschränkt. Vor dem OLG verlangen die Klägerinnen aber eine Obergrenze von 55 Dezibel. Es war zunächst offen, ob der Flughafenbetreiber und die beiden Frauen auf den Vergleichsvorschlag eingehen. Bis zum 30. September können die Beteiligten das Angebot jeweils annehmen oder ablehnen.

Die zwei Frauen aus Keitum sind nicht die einzigen Sylter, die sich durch den Lärm des Insel-Fluglatzes gestört fühlen. Fünf weitere Anwohner scheiterten jedoch mit ihren Klagen,