Schleswig. Die Berufungsklagen zweier Frauen gegen den Sylter Flughafen haben gute Chancen auf Erfolg. Der Airport-Chef bleibt trotzdem gelassen.

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat am Mittwoch ein Berufungsverfahren gegen den Flughafen Sylt begonnen. Hintergrund sind die Klagen zweier Frauen, die sich gegen den Lärm des Flugverkehrs wehren. Bei den Verfahren gehe es nicht speziell um Fluglärm, sondern um eine allgemeine Lärmbelästigung durch Flugzeuge, betonte Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck. Seine Mandantinnen haben ihren Hauptwohnsitz nicht auf Sylt, besitzen jedoch jeweils ein Haus in Keitum in der Einflugschneise. „Wir wollen, dass der Flughafen leiser wird“, sagte ihr Rechtsanwalt.

Reduzierung des Lärms von 60 auf maximal 55 Dezibel

Konkret bedeutet das eine Reduzierung des erlaubten Flughafen-Lärms von derzeit 60 Dezibel auf maximal 55 Dezibel auf ihren Grundstücken - „Ein an anderen Flughäfen gültiger, weit verbreiteter Wert, den wir auch für Sylt angemessen halten.“

Sollte das Gericht entscheiden, dass der Flughafen selbst nicht leiser werden kann, wollen die beiden Frauen zumindest Schallschutzmaßnahmen für ihre Häuser bezahlt bekommen. „Das wird bei vielen anderen Flughäfen in Deutschland auf Kosten des Betreibers gemacht: Wir halten es für gerecht, dass auch die Sylter Fluglärm-Betroffenen diesen Schutz kriegen“, sagte Rechtsanwalt Nebelsieck. Eine Entscheidung wird das OLG frühestens im Herbst dieses Jahres verkünden, sagte die Vorsitzende Richterin.

Fünf weitere Anwohner scheiterten mit Klagen

Die zwei Frauen aus Keitum sind nicht die einzigen Sylter, die sich durch den Lärm des Insel-Fluglatzes gestört fühlen. Fünf weitere Anwohner von Deutschlands wohl bekanntester Ferieninsel scheiterten jedoch mit ihren Klagen, da die von ihnen geforderte Obergrenze in den jüngsten Verfahren zuletzt überhaupt nicht überschritten worden war. Im Gegensatz dazu sei die eingeforderte Obergrenze von 55 Dezibel auf den Grundstücken der Frauen in Keitum bei Messungen übertroffen worden, sagte OLG-Sprecherin Frauke Holmer.

Flughafen-Geschäftsführer Peter Douven sieht dem erneuten Prozess gelassen entgegen. Die Zahl der Landungen sei seit 2011 stark zurückgegangen. Statt 1250 gewerblicher Landungen (210 000 Passagiere) im Jahr 2011 seien es 2015 nur noch knapp unter 1000 (155 000 Passagiere) gewesen. „Warum sollte es also Auflagen geben, wenn es keine Probleme gibt?“, fragte Douven. Sein Argument: Die Belastung sei ohnehin bereits relativ niedrig gewesen und nun nochmals gesunken.

Bis vor zwei Jahren war Fliegen auf Sylt immer möglich

Bis zur Entscheidung des OVG vor zwei Jahren war Fliegen auf Sylt nahezu uneingeschränkt möglich. Seit dem Ersten Weltkrieg starten dort Flugzeuge, bis 1996 wurde der Flughafen auch militärisch genutzt. Unter anderem Air Berlin und Lufthansa bieten Linienflüge an, auch mit größeren Passagier-Jets. Außer der 60-Dezibel-Grenze erstritten mehrere Anwohner vor dem OVG jedoch auch noch Auflagen, die einem Nachtflugverbot gleichkommen.