Schleswig. Zwei Anwohner forderten eine Obergrenze von 55 Dezibel – doch diese wird derzeit gar nicht erreicht

    Das Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig hat am Freitag die Lärmschutz-Klagen zweier Anwohner gegen den Flughafen Sylt zurückgewiesen. Die eingeforderte Fluglärm-Obergrenze von 55 Dezibel würde derzeit eingehalten, sagte der Vorsitzende Richter Martin Probst zur Begründung. „2011/12 war ein Maximum an Bewegungen im Flugverkehr erreicht, inzwischen ist das Verkehrsaufkommen rückläufig“, sagte Probst.

    Zwei Anwohner mit Immobilien in Keitum und Wenningstedt hatten vor dem OLG erstreiten wollen, dass die derzeit maximal zulässige Dezibel-Zahl für den Flughafen auf der Urlaubsinsel reduziert wird. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte zuvor bereits eine Grenze von 60 Dezibel festgelegt.

    Bis zu dieser öffentlich-rechtlichen Entscheidung vor knapp zwei Jahren war Fliegen auf Sylt nahezu uneingeschränkt möglich. Seit dem Ersten Weltkrieg starten dort Flugzeuge, bis 1996 wurde der Flughafen auch militärisch genutzt. Unter anderem Air Berlin und Lufthansa bieten Linienflüge an, auch mit größeren Passagier-Jets. Mehrere Anwohner hatten dagegen geklagt. Außer der 60-Dezibel-Grenze erstritten sie vor dem OVG auch noch Auflagen, die faktisch ein Nachtflugverbot bedeuten. Doch einigen Anwohnern reicht das nicht.

    Vor dem OLG hatten nach Angaben einer Gerichtssprecherin insgesamt sieben Anwohner auch zivilrechtlich für die 55-Dezibel-Grenze prozessiert. Hilfsweise verlangten sie Geld für Schallschutzwände oder -fenster. In einem Fall ließ das Oberlandesgericht die Berufung nicht zu, da das Haus des Klägers zu weit entfernt steht. In einem weiteren Fall wurde die Klage zurückgezogen. Nach den zwei Urteilen vom Freitag sind nun noch drei weitere Verfahren anhängig.

    Da die eingeforderten 55 Dezibel derzeit aber gar nicht überschritten würden, ließ es der 17. Zivilsenat aus drei Richtern nun offen, ob solch eine Grenze überhaupt zivilrechtlich festgesetzt werden kann. Mit Blick auf eine mögliche Ausweitung des Flugbetriebs sagte Probst: „Das kann mal anders werden.“ Wer hinter den nun abgelehnten Klagen steckt, ob es Sylter oder Ferienhausbesitzer sind, war am Freitag unklar.