Kiel. Weniger Unfälle mit kleinen Kindern und Senioren – dafür sollen mehr Tempo-30-Abschnitte sorgen. Gesetzesänderung wäre notwendig.

Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Reinhard Meyer hält es aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen für sinnvoll, deutlich mehr Tempo-30-Strecken einzurichten. „In der Regel sollte dies vor Schulen, Kitas sowie Alten- und Pflegeheimen der Fall sein. Bisher gilt das nur im Ausnahmefall – darum brauchen wir hier eine Änderung auf Bundesebene“, sagte der SPD-Politiker. „So könnten schwächere Verkehrsteilnehmer besser geschützt werden.“ Außerdem würden gesundheitsschädliche Lärmbelastungen verringert.

Änderung in der Straßenverkehrsordnung möglich

In diesen Zielen waren sich Länder und Bund im vergangenen Jahr einig geworden, auch der Bund signalisierte seine Bereitschaft zur Änderung der Straßenverkehrsordnung. In einem Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden noch in diesem Monat will Meyer ausloten, mit welchen verkehrsrechtlichen Kompetenzen die Kommunen zur Schaffung von mehr Tempo-30-Strecken in Zukunft ausgestattet werden sollen.

„Vor Ort wissen die Menschen am besten, wie solche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ganz konkret umgesetzt werden sollten“, sagte Meyer. Zu klären ist aber auch eine Grundsatzfrage: Sollen Kommunen bereits ab 5000 Einwohnern eigenständig entscheiden dürfen, ohne die Kreis- oder Landesebene um Erlaubnis bitten zu müssen? Hierzu müssen sich die Spitzenverbände der Kreise und Gemeinden mit dem Land noch abstimmen. Die Einwohnergrenze könne das Land selbstständig festlegen, sagte Meyer.

Kiel war schonmal Vorreiter bei Tempo 30

Derzeit sind die Landräte der Kreise, die Bürgermeister kreisfreier Städte und die Bürgermeister der Städte über 20.000 Einwohner für rechtliche Anordnungen nach der Straßenverkehrsordnung zuständig. Das bedeutet, dass Gemeinden mit weniger Einwohnern und die Amtsverwaltungen keine dauerhaften Geschwindigkeitsbeschränkungen anordnen dürfen. Auch für Ampeln, Fußgängerüberwege und ähnliche Einrichtungen sind in der Regel die Kreise und kreisfreien Städte zuständig.

Die Initiative für mehr Tempo-30-Abschnitte hatte Meyer noch als Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz im vergangenen Jahr gestartet. Ihr folgten zunächst Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, dann die anderen Länder und der Bund. Um die Pläne umzusetzen, muss der Bund die Straßenverkehrsordnung ändern.

In Schleswig-Holstein hatte die Landeshauptstadt Kiel Anfang der 90er-Jahre als eine der ersten Kommunen in Deutschland begonnen, Tempo-30-Strecken einzurichten. Heute gibt es davon außerhalb der Hauptverkehrsstraßen rund 130 im gesamten Stadtgebiet.