Kiel/Hamburg/Berlin. Umweltschützer wollen nur Ausnahmen etwa vor Sylt und St. Peter-Ording zulassen. Zehntausende Kitesurfer wehren sich.
Kitesurfer aus aller Welt befürchten, dass das Kiten im Wattenmeer der Nordsee bald grundsätzlich verboten sein wird. Grund ist laut einem Bericht des NDR die Ankündigung des Bundesverkehrsministeriums und des Umweltministeriums in Kiel, mit einer neuen Verordnung das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparks zu regeln. In diesem Zusammenhang setzt sich die Nationalparkverwaltung Wattenmeer dafür ein, dass in „sensiblen Bereichen“ der Vogelschutz in die neue Verordnung aufgenommen wird. So sollen spezielle Kite-Gebiete und ein Verbot des Kitesurfens außerhalb dieser Gebiete festgelegt werden.
Das generelle Kite-Verbot im Wattenmeer soll jedoch Ausnahmen gestatten: Kiten soll demnach um Sylt und Eiderstedt erlaubt sein. Auch für Dagebüll, Föhr, Amrum, Hooge, Langeneß. Pellworm, Nordstrand, Lüttmoorsiel, Holmer Siel, Husum, Simonsberg/Lundebergsand, Vollerwiek, Stufhusen, Büsum und Meldorfer Bucht wolle man sich mit regionalen Akteuren auf Kite-Gebiete verständigen, so Detlef Hansen, Leiter der Nationalparkverwaltung: „Auch vor St. Peter-Ording passen Nationalpark und Kiten gut zusammen. An Übergängen zu sensiblen Bereichen der Tümlauber Bucht nach Norden und die Eidermündung im Süden soll die Natur dagegen Vorrang haben“.
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Die Organisation Global Kitesurf Association (GKA) mit Sitz in Hamburg will am Dienstag laut NDR dem Bundesumweltministerium in Berlin eine Petition überreichen, um das drohende generelle Kite-Verbot zu verhindern. 21.539 Menschen haben die Forderung „Kein generelles Verbot für das Kiten im Wattenmeer“ bis Dienstagmittag unterschrieben.
Der Aktion geht ein Streit zwischen GKA und der Nationalparkverwaltung Wattenmeer voraus. Anfang Dezember hatte die Nationalparkverwaltung verkündet, dass sich Kitesurfer-Initiativen, Naturschutzvereine, Tourismuszentralen, Gemeinden und Ämter mit der Nationalparkverwaltung bereits auf die oben genannten Kite-Gebiete für Sylt und für die Westküste Eiderstedts verständigt hätten.
Dieser Aussage widersprach die GKA vehement. Es gehe darum, dass die Nationalparkverwaltung das Kiten grundsätzlich an der deutschen Nordseeküste verbieten lassen will. Von diesem Verbot solle es dann lediglich auf Antrag der Sportler Ausnahmegenehmigungen geben können, die aber nur für eine befristete Zeit von maximal drei Jahren erteilt werden würden. Einem solchen generellen Verbot widersetzten sich die Sportler in Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen, heißt es in der GKA-Pressemitteilung.