Kiel . Doch der 42-Jährige Angeklagte kam gar nicht erst zur Urteilsverkündung. Er genießt das Leben in Thailand mit seiner zweiten Ehefrau.
Der am ganzen Körper tätowierte Hüne ist die Hauptperson im Prozess um Schüsse vor der Kaltenkirchener Therme vor sieben Jahren. Doch der 42-jährige Rocker der „Hells Angels“ straft das Kieler Landgericht auch am Freitag mit Nichtachtung. Statt sich zur Urteilsverkündung im Gerichtsgebäude einzufinden, lässt es sich der Angeklagte in Thailand gut gehen - mit neuer Ehefrau.
Bereits seit dem 7. von insgesamt 14 Verhandlungstagen genießt er das Leben in Thailand. Dass die Richter ihn zu viereinhalb Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilen, erfährt er offenbar lieber aus sicherem Abstand. Genauso erfährt er aus der Ferne, dass der Staatsanwalt jetzt auch wegen Bigamie ermittelt.
Der 42-Jährige ist laut Anklage der Drahtzieher der Schüsse
Dabei ist der 42-Jährige laut Urteil Drahtzieher und Auftraggeber der Schüsse, die am 29. Januar 2009 über den Parkplatz der Kaltenkirchener Therme peitschen und seinen Intimfeind schwer verletzen. Er rechnete das Opfer zum Umfeld der verfeindeten „Bandidos“, sagt der Vorsitzende Richter Stephan Worpenberg. Beide verband demnach eine lange Feindschaft, in deren Verlauf der Angeklagte zweimal durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt wird. Hintergrund der Gewalttaten sind Macht- und Gebietsansprüche der Rocker-Gruppierungen in Kiel und Neumünster. Beide sind inzwischen verboten. Die Polizei observiert die Szene.
Um seinen Feind in die Falle zu locken, setzt der Angeklagte auch seine damalige Lebensgefährtin und spätere Ehefrau ein. Zuvor ließ er den Mann auch durch Privatdetektive ausspionieren. Doch weil die vor dem Wohnhaus des Opfers von der Polizei kontrolliert werden, zieht er sie ab und beauftragt die damals 19-Jährige, sich an das Opfer heranzumachen.
Die Freundin schickt dem Opfer freizügige Fotos samt eindeutigen Texten. Mit der Aussicht auf Sex lockt sie den Mann in den Hinterhalt – die entlegenste Ecke des Parkplatzes vor der Therme. Dort warten bereits zwei Maskierte. Fünf Schüsse fallen. Der zweite zerschmettert dem Opfer den Oberschenkel. Monatelang liegt er im Krankenhaus. Seither ist der 40-Jährige zu 80 Prozent behindert und kann nach eigenen Angaben nur noch 500 Meter am Stück gehen.
Ob das Opfer von einem Schmerzensgeld in Höhe von 80 000 Euro und einer kleinen Rente von 150 Euro je etwas sieht, ist offen. Das Landgericht lehnte die Einbeziehung der Forderung in das Urteil wegen Verjährung ab. Eine Klage vor einem Zivilgericht ist aber anhängig.
Verteidiger fordert Freispruch
Der „Hells Angel“ hat dagegen gute Aussichten, wenn überhaupt, nur acht Monate der Strafe absitzen zu müssen. Denn über einen Haftbefehl will das Gericht noch entscheiden. Dann stünde womöglich ein langwieriges Auslieferungsverfahren bevor, mit offenem Ausgang. Sechs Monate der nun verhängten Strafe gelten wegen der langen Verfahrendauer ohnehin als bereits verbüßt.
Zudem saß der Rocker 22 Monate einer früheren Haftstrafe ab, die in das neue Urteil einbezogen wurde. Er wurde im November 2012 wegen einer Messerattacke auf zwei verfeindete „Bandidos“ zu insgesamt zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Nach zwei Drittel der Strafe kam er auf Bewährung frei.
Der Verteidiger wollte aus Mangel an Beweisen Freispruch. Er wird wohl Revision einlegen, sagte er. Auskunft etwa zum Verbleib seines Mandanten und der Heirat lehnte er ab.