Sylt. Dem Finanzausschuss auf Sylt liegt ein Vorschlag vor, in dem eine Erhöhung des Steuersatzes von Zweitwohnsitzen empfohlen wird.

Der Prozentsatz der Zweitwohnungssteuer auf Sylt könnte ab 2016 angehoben werden. Im Finanzauschuss der Gemeinde wird am Mittwoch über diesen Vorschlag entschieden. Demnach könnte es ab 2016 einen Steuersatz von 15 Prozent geben. Bislang lag der Steuersatz bei 14 Prozent.

Im Vergleich zu anderen Gemeinden der Nord- und Ostseeküste in Schleswig-Holstein, die eine Zweitwohnungssteuer erheben, würde Sylt mit einer Erhöhung über den Prozentsätzen der anderen Gemeinden liegen. Wie aus dem Beschlussvorschlag hervorgeht, liegt der Prozentsatz beispielweise in St. Peter-Ording sowie auf Fehmarn bei zwölf Prozent.

Laut Haushalt 2015 bezieht die Gemeinde Sylt aus den Steuereinnahmen von Zweitwohnsitzen zurzeit etwa 4,8 Millionen Euro. 10.000 Zweitwohnungssteuerfälle gibt es auf der Insel. Mit der Erhöhung des Steuersatzes um einen Prozentpunkt prognostiziert die Verwaltung etwa 400.000 Euro Mehreinnahmen für das kommende Jahr.