Lübeck. Nach einer Geiselnahme in dem Gefängnis war der inzwischen abberufenen Leiterin vorgeworfen worden, Ermittlungen behindert zu haben.
Die Lübecker Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Lübeck wegen Verdachts der Strafvereitelung eingestellt. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Der JVA-Chefin war vorgeworfen worden, die Ermittlungen nach einer versuchten Geiselnahme in dem Gefängnis am Heiligabend 2014 aktiv behindert zu haben.
Verdacht habe sich nicht erhärtet
Dieser Verdacht habe sich durch die umfangreichen Ermittlungen nicht erhärtet. So habe es keine Beweise dafür gegeben, dass sie anzeigewillige Bedienstete der JVA von einer Strafanzeige bei der Polizei abgehalten habe, heißt es in der Mitteilung.
Vier Gefangene sollen Weihnachten 2014 einen Vollzugsbeamten in ihre Gewalt gebracht und so einen anderen Beamten gezwungen haben, ihnen zwei Türen zu öffnen. Ein unbeteiligter Gefangener war der Geisel zu Hilfe gekommen.
Weil die Anstaltsleiterin erst einen Tag später Polizei und Staatsanwaltschaft verständigte, . Sie wurde ins Justizministerium abgeordnet. Gegen die vier Gefangenen hat die Staatsanwaltschaft Anfang August Anklage wegen gemeinschaftlicher Geiselnahme, versuchter Gefangenenmeuterei und Nötigung erhoben.