Flensburg. Die Kammer war überzeugt, dass der Angeklagte einen Kumpanen getötet hat, konnte aber den Tatablauf nicht klären.

Das Landgericht Flensburg hat einen Dieb freigesprochen, der seinen Komplizen im Streit um die Aufteilung einer Einbruchsbeute getötet hat.

Die Kammer sei zwar davon überzeugt, dass der Angeklagte den 25-Jährigen getötet und die Leiche später unter einem Gartenteich vergraben hat, sagte die Vorsitzende Richterin am Donnerstag. Der Tatablauf könne aber nicht zweifelsfrei aufgeklärt werden. Ein Handeln in Notwehr konnte die Kammer nicht ausschließen.

Vom Tatvorwurf des Totschlags wurde der Angeklagte daher freigesprochen. Der Komplize soll den Angeklagten zuvor von hinten mit einem Messer angegriffen haben.

(dpa)