Flensburg. Es begann mit einem Einbruch auf Sylt und endete mit dem Tod eines Täters. Im Prozess gab es eine überraschende Entwicklung.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben im Prozess um den tödlichen Streit unter mutmaßlichen Einbrechern auf Sylt einen Freispruch für den Angeklagten gefordert.

Eine Verurteilung wegen Totschlags könne nicht erfolgen, da Notwehr nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden könne, sagte der Staatsanwalt am Donnerstag vor dem Landgericht in Flensburg.

Der 27 Jahre alte Angeklagte hat seinen 25 Jahre alten Komplizen im Streit um Beute aus einem Einbruch auf Sylt im August 2014 nach Ansicht des Staatsanwalts zwar zweifelsfrei getötet. Das spätere Opfer soll den Angeklagten aber zuvor von hinten mit einem Messer angegriffen haben. Dies hatte der Angeklagte, der vor Gericht schwieg, in einer polizeilichen Vernehmung gesagt. Diese Version ist laut Staatsanwalt nicht zu widerlegen. Die Verteidigung plädierte ebenfalls auf Notwehr.

Die Leiche seines Komplizen soll der Angeklagte in Folie gewickelt und unter einem Gartenteich versteckt haben. Der 25-Jährige galt seitdem fast zwei Monate lang als vermisst, ehe Polizisten die Leiche Ende Oktober auf einem Gartengrundstück in Bredstedt (Nordfriesland) fanden.

Das Urteil soll am Donnerstag um 14.00 Uhr verkündet werden.

(dpa)