Lübeck . Ein Hamburger Finanzbeamter hat eine Flüchtlingsunterkunft angezündet. Dafür hat ihn das Gericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Nach einer Brandstiftung in einer noch unbewohnten Flüchtlingsunterkunft hat das Landgericht Lübeck einen 39 Jahre alten Finanzbeamten zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. „Mit keinem Wort hat er erwähnt, dass ihm die Flüchtlinge leidtun. Er tut sich nur selbst leid“, sagte die Vorsitzende Richterin Helga von Lukowicz am Montag in ihrer Urteilsbegründung.

Der Angeklagte hatte vor Gericht gestanden, am 9. Februar in Escheburg bei Hamburg Feuer in einer Doppelhaushälfte gelegt zu haben. Damit wollte er nach eigenen Angaben verhindern, dass am nächsten Tag irakische Flüchtlinge in seiner unmittelbaren Nachbarschaft einziehen. Der 39-Jährige entschuldigte sich am Montag erneut für seine Tat. Die Folgen für das Dorf Escheburg, seine Familie und ihn selbst seien ihm damals nicht bewusst gewesen.

„Die Darstellung des Angeklagten, dass ihm die Idee zu der Brandstiftung spontan gekommen sei, haben wir ihm nicht geglaubt“, erklärte die Richterin. „Er plante schon am Morgen des 9. Februar, etwas Illegales gegen die geplante Unterbringung von Asylbewerbern zu unternehmen.“ Die Reue des 39-Jährigen habe die Richter nicht überzeugt.

Der Finanzbeamte nahm das Urteil äußerlich gefasst auf. In seinem Schlusswort hatte er um eine milde Bewährungsstrafe gebeten. Im Prozess hatte er mehrfach betont, dass er aus Wut über die Verwaltung gehandelt habe. Er und seine Nachbarn in der Neubausiedlung am Rand des 3500-Einwohner-Ortes hätten sich von der Amtsverwaltung nicht ausreichend informiert gefühlt. Wenn das Urteil gegen den Angeklagten rechtskräftig wird, ist er seinen Beamtenstatus los.

Mit dem Strafmaß ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Die Anklage hatte eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Antrag gestellt, sondern nur eine milde Strafe verlangt.

(dpa)