Hamburg/Kiel. Der Gegenwind gegen den Elbtunnel bei Glückstadt wird stärker. Nach dem Naturschutzverband, dem Kreis Steinburg und der Gemeinde Kollmar klagen jetzt die Betreiber einer Elbfähre.
Gegen den geplanten Elbtunnel bei Glückstadt (Kreis Steinburg) im Zuge des Ausbaus der Autobahn A 20 ist eine weitere Klage eingereicht worden. Die Betreiber der Elbfähre Glückstadt Wischhafen wandten sich an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, um den Planfeststellungsbeschluss für den schleswig-holsteinischen Teils des Tunnels anzufechten. Im Falle des Autobahnbaus samt Tunnel werde die Fährverbindung nicht mehr wirtschaftlich sein und eingestellt werden müssen, teilte die Agentur der Elbfähre-Betreiber am Freitag in Hamburg mit. Auch der Landesnaturschutzverband, der Kreis Steinburg und die Gemeinde Kollmar klagen gegen die Planfeststellung.
Die Elbfähre-Betreiber argumentieren, im Planfeststellungsbeschluss sei die Folge einer Mautgebühr auf das Verkehrsaufkommen auf der Autobahn nicht berücksichtigt. Möglicherweise wäre eine Elbquerung bei Lauenburg östlich von Hamburg auch aus naturschutzrechtlichen Gründen geboten.
Nach Ansicht des Landesnaturschutzverbandes sind Natur- und Umweltschutz unzureichend beachtet worden. Der Landrat von Steinburg Torsten Wendt begründete seine Klage mit unzureichender Gefahrenabwehr, da die freiwillige Feuerwehr von Kollmar den Tunnel im Brandfall löschen müsste. Das könne die freiwillige Feuerwehr mit knapp 40 Mitgliedern nicht leisten, meint auch die Gemeinde Kollmar.
Für den seit Jahrzehnten diskutierten Bau der Elbquerung bei Glückstadt und der verbindenden Autobahnabschnitte zur A7 gibt es bisher keine Zeitplanung. Die Planfeststellungsbeschlüsse für die Autobahnabschnitte der A20 bis zur A 7 bei Kaltenkirchen will Schleswig-Holstein 2016 fertig haben. Mit Klagen und weiteren Verzögerungen dürfte dann zu rechnen sein.
Auf niedersächsischer Seite liegt, wie die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr am Freitag auf Anfrage mitteilte, noch kein Planfeststellungsbeschluss vor - weder für den niedersächsischen Teil des Tunnels bis zur Elbmitte, noch für die in Niedersachsen liegenden Abschnitte eines A 20-Ausbaus.