Sie wohnt im Haus ihres Vermieters und hat mit ihm eine Beziehung. Gleichzeitig hat die Kielerin Geld vom Jobcenter kassiert. Das will das Geld zurück. Dem Gericht scheinen die Beweise dürftig.

Kiel. Eine 43-jährige Kielerin soll dem Jobcenter jahrelang eine eheähnliche Lebensgemeinschaft verschwiegen und sich so rund 30 000 Euro erschwindelt haben. Neun Fälle gewerbsmäßigen Betrugs und einen Versuch warf ihr die Staatsanwältin am Dienstag vor dem Kieler Amtsgericht vor.

Demnach beantragte die apart wirkende Frau – große dunkle Augen, das lange dunkle Haar zum Pferdeschwanz gebunden – von Februar 2006 bis Mitte Oktober 2010 Unterstützung vom Jobcenter. Dass sie mit ihrem Vermieter in eheähnlicher Gemeinschaft lebe, soll sie dabei verheimlicht haben. Andernfalls wäre er für ihren Lebensunterhalt mit herangezogen worden.

Doch die Beweise scheinen noch dürftig. Der Amtsrichter setzte das Verfahren aus und will vor einem neuen Termin erst alle Unterlagen des Jobcenters und des Sozialgerichtes anfordern. Dort klagt die wieder berufstätige Frau gegen die Forderung des Jobcenters auf Rückzahlung der rund 30 000 Euro.

Den Aussetzungsbeschluss begründete der Amtsrichter unter anderem mit einer Aktennotiz des Jobcenters aus dem Jahr 2007. Damals fand sich bei einem unangekündigten Hausbesuch kein Hinweis auf eine männliche Person in der Wohnung der Frau. Doch der Mitarbeiter vermerkte: „Verdacht bleibt – Beweis fehlt.“ Schon 2004 soll es eine erste überraschende Überprüfung bei der Frau gegeben haben – ebenfalls ohne Ergebnis. Die Akten dazu seien verschwunden, sagte ihr Verteidiger.

Die 43-Jährige geriet demnach anscheinend ins Visier der Behörde, weil sie im selben Drei-Parteien-Haus wie ihr Vermieter wohnt. Beide hätten eine Beziehung, das würde sie gar nicht bestreiten, sagte ihr Anwalt. Doch sie habe ihre eigene volleingerichtete Wohnung und lebe auch dort. Es gäbe keinen gemeinsamen Haushalt. Auf den käme es aber bei einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft an.