Kreis Segeberg. Von März 2009 bis Februar 2010 kassierte Sven K., 48, aus Hartenholm vom Jobcenter in Kaltenkirchen Wohngeld in Höhe von monatlich 325 Euro für eine angeblich von ihm bewohnte Wohnung in Alveslohe. Mehr als 4000 Euro zahlte das Amt an den mit einer Speditionsfirma Pleite gegangenen Mann, der einen gefälschten Mietvertrag vorlegte und in Wirklichkeit nie in besagter Wohnung lebte.

Nun sitzt der jetzt von Hartz IV lebende K., der sich als Kaufmann bezeichnet, jedoch nie einen Beruf erlernt hat, auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Norderstedt. Er habe ja in die Wohnung in Alveslohe ziehen wollen, erklärt der Angeklagte. Er habe nämlich dem Ansturm der vor seiner Tür stehenden Gläubiger und Gerichtsvollzieher entfliehen und dies seiner Lebensgefährtin ersparen wollen. Der Vermieter der anvisierten Wohnung in Alveslohe habe den Abschluss des Mietvertrages immer weiter hinausgezögert. Als das Amt den Mietvertrag sehen wollte, habe er die Unterschrift des angeblichen Vermieters gefälscht.

Immerhin 18 Eintragungen stehen Im Vorstrafenregister des Angeklagten

Amtsrichter Reinhard Leendertz fragt, warum der Angeklagte dem Wohngeldamt gegenüber denn nicht die wirklich von ihm bewohnte Wohnung in Hartenholm angab. Angeblich wohnte der Angeklagte zur Zeit der Antragstellung in Hartenholm alleine und hätte dann auf jeden Fall einen Wohngeldanspruch gehabt.

Diese Frage lässt sich nicht klären, aber der Verteidiger argumentiert, sein Mandant hätte sowieso einen Anspruch auf Wohngeld gehabt, sodass dem Amt kein Schaden entstanden sei.

Die Staatsanwältin sieht das anders: Die falschen Angaben wertet sie auf jeden Fall als Betrug. Es sei verwunderlich, dass der Angeklagte, dessen Vorstrafenregister 18 Eintragungen enthält, noch nie im Gefängnis gesessen hat. Sie beantragt eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, denn jetzt müsse Schluss sein. Auch Amtsrichter Leendertz wertet das Verhalten als Betrug, wobei die damalige Wohnsituation sich jetzt nicht mehr klären lasse. Die Vermutung, dass der Angeklagte schon damals mit seiner Lebensgefährtin in einer "Bedarfsgemeinschaft" gelebt habe, steht aber im Raum. Dann hätte kein Anspruch auf Wohngeld bestanden. Der Angeklagte wird zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro verurteilt.