Der Schleswig-Holsteinische Ministerpräsident bezeichnet den neuen Gesetzesentwurf der Großen Koalition als „Bürokratiemonster“. Er plädiert stattdessen für eine weitergehende Doppelpasslösung.

Frankfurt a.M. Die Einigung in der großen Koalition auf eine Neuregelung der doppelten Staatsbürgerschaft stößt in den eigenen Reihen auf Kritik. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) bezeichnete die geplante Regelung als „sehr unbefriedigend“. „Es bleibt bei einem riesigen integrationsfeindlichen Bürokratiemonster“, sagte Albig der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg kämpfen für eine weitergehende Doppelpasslösung, als die Bundesregierung sie jetzt beschlossen hat.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatten sich nach mehrwöchigem Streit in der Koalition auf einen Gesetzentwurf zur doppelten Staatsangehörigkeit geeinigt. Wie sie am Donnerstag mitteilten, sollen sich Migrantenkinder, die seit Geburt neben der deutschen die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern besitzen, demnach nicht mehr zwischen den Pässen entscheiden müssen, wenn sie mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben. Der Entscheidungszwang fällt auch dann weg, wenn sie sechs Jahre in Deutschland die Schule besucht haben oder einen deutschen Schul- oder Ausbildungsabschluss haben.

Der Kompromiss setzt die Hürden wesentlich niedriger als ursprünglich von Innenminister de Maizière vorgesehen, der eine Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Jahren oder einen deutschen Schulabschluss zur Bedingung machen wollte. Die SPD lehnte dies als zu bürokratisch ab. Den Ministern zufolge soll der Gesetzentwurf nun schnell ins Kabinett, um noch in diesem Jahr inkraft treten zu können.

Die SPD hatte sich in den Koalitionsverhandlungen damit durchgesetzt, die sogenannte Optionspflicht für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder von Zuwanderern abzuschaffen. Nach dieser Regelung müssen sich Jugendliche bislang bis spätestens zum 23. Geburtstag entscheiden, welche Staatsbürgerschaft sie haben wollen, weil der Doppelpass im deutschen Staatsbürgerschaftsrecht grundsätzlich nicht erlaubt ist.