Die Eltern der verunglückten Kadettin berufen sich dabei auf das Versorgungsgesetz für Soldaten. Die 18-jährige Jenny Böken war nach einem Sturz von dem Segelschiff ertrunken. Bundesrepublik lehnte eine Entschädigung im Vorwege ab.

Aachen. Die Eltern der 2008 über Bord gegangenen „Gorch Fock“-Kadettin Jenny Böken haben die Bundesrepublik auf 40.000 Euro Entschädigung verklagt. Sie berufen sich nach Angaben des Verwaltungsgerichts Aachen von Dienstag auf das Soldatenversorgungsgesetz. Danach stehe den Eltern eines Soldaten eine Entschädigung zu, wenn ein Soldat bei Dienstausübung unter besonderer Lebensgefahr stirbt. Die Kadettin war im Alter von 18 Jahren nach einem Sturz von dem Segelschulschiff ertrunken. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Unfall aus.

Bei der Klage gehe es den Eltern um die Frage, ob ihre Tochter in der Nacht unter Lebensgefahr Dienst tat, sagte Anwalt Rainer Dietz. Die Eltern werfen dem früheren Kommandanten vor, dass die junge Frau ganz vorne auf dem Postenausguck bei Windstärke sieben und 15 Grad Wassertemperatur keine Schwimmweste getragen hatte und ungesichert war.

Die Bundesrepublik habe vor der Klage eine Entschädigung abgelehnt. Der Dienst auf der Goch Fock sei für die Soldatin nicht mit einer besonderen Lebensgefahr verbunden, teilte das Gericht mit.

Mit einer im vergangenen Jahr eingereichten und noch nicht entschiedenen Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht wollen die Eltern Ermittlungen gegen den früheren Kommandanten der „Gorch Fock“ erzwingen wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung. (dpa)