Das Landesverfassungsgericht hat die Klagen gegen das Ergebnis der Landtagswahl in Schleswig-Holstein vom Mai 2012 abgewiesen. Es ging auch um die Mehrheit der Kieler Koalition im Landtag.
Schleswig. Der Ausgang der Entscheidung war völlig offen - nun steht aber fest: Das Landesverfassungsgericht hat die Klagen gegen das Ergebnis der Landtagswahl in Schleswig-Holstein vom Mai 2012 am Freitag abgewiesen.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig hat die Entscheidung des Landesverfassungsgericht begrüßt. „Ich nehme das Urteil mit Respekt zur Kenntnis und freue mich, dass das Gericht meine Rechtsauffassung in allen Punkten teilt“, sagte der SPD-Politiker am Freitag. Mit der Entscheidung bleibt die hauchdünne Regierungsmehrheit von SPD, Grünen und SSW unangetastet. Auch die Fünf-Prozent-Sperrklausel hat Bestand.
Im Kern ging es in dem Verfahren um den Sonderstatus des SSW, der von der Fünf-Prozent-Hürde befreiten Partei der dänischen Minderheit. Wenige Monate nach der Wahlniederlage der CDU im Mai 2012 hatten führende Mitglieder der Jungen Union Wahlprüfungsbeschwerde eingereicht. Sie bezweifeln den Charakter des SSW als Partei der dänischen Minderheit und halten die Befreiung des SSW von der Fünf-Prozent-Hürde deshalb für verfassungswidrig.
Dabei war der Ausgang des Verfahrens völlig offen. Mitte Juni hatte das Verfassungsgericht sieben Stunden lang mündlich über Wahlprüfungsbeschwerden im Nachgang der Landtagswahl verhandelt. Gerichtspräsident Bernhard Flor hatte nach der mündlichen Verhandlung keinerlei Tendenzen erkennen lassen.
Geklagt haben unter anderen führende Mitglieder der CDU-Nachwuchsorganisation Junge Union. Nach ihrer Ansicht handelt es sich beim SSW mittlerweile um eine gewöhnliche Partei. Das Wahlprogramm befasse sich nur auf zwei von rund 80 Seiten mit Minderheiten-Themen. Deshalb sei die Befreiung des SSW von der Sperrklausel verfassungswidrig. Wegen dieser Privilegierung bekam der SSW nach der Wahl für 4,6 Prozent der Stimmen drei Sitze und ist seitdem erstmals Teil der Landesregierung.
Für die Koalition stand viel auf dem Spiel. Denn Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) hatte im Vorfeld erklärt, dass es keine Minderheitenregierung gebe. So kann die Kieler Regierung nun weiter regieren.